Betriebskostenverordnung (BetrKV) (Wiki, Definition)

In der Betriebskostenverordnung (BetrKV) finden Sie alle gesetzlichen Regelungen der Betriebskosten. Das BetrKV besteht aus zwei Teilen. Zum einen der Definition der § 1 Betriebskosten und zum anderen die konkrete § 2 Aufstellung der Betriebskosten.

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Betriebskosten auf Mieter umlegen: 17 Punkte

Welche Betriebskosten sind vom Mieter zu zahlen? Welche Kosten darf man nicht umlegen? Als Orientierungshilfe sollten Sie die Betriebskostenverordnung, kurz BetrKV, zu Rate ziehen. Genauer § 2, die „Aufstellung der Betriebskosten“. In Standardmietverträgen, wie denen von Haus & Grund, sind alle umlagefähigen Betriebskosten schon enthalten.

Hier finden Sie schon einmal die 17 Punkte als Liste:

  1. Laufende öffentliche Lasten des Grundstücks (Grundsteuer)
  2. Wasserversorgung
  3. Entwässerung
  4. Heizungsanlage und Brennstoffe
  5. Warmwasseranlage, -lieferung und -geräte
  6. Verbundene Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen
  7. Betriebs des Personen- oder Lastenaufzugs
  8. Straßenreinigung und Müllbeseitigung
  9. Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung
  10. Gartenpflege
  11. Beleuchtung
  12. Schornsteinreinigung
  13. Sach- und Haftpflichtversicherung
  14. Hauswart
  15. Gemeinschafts-Antennenanlage und Breitband
  16. Betrieb der Einrichtungen für die Wäschepflege
  17. Sonstiges Betriebskosten

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