Stromkosten (Wiki, Definition): Laufende Kosten für Strom einer Immobilie

Stromkosten - Bei den Stromkosten handelt es sich um laufende Kosten, die beim Verbrauch von Strom innerhalb einer Wohnung oder eines Hauses entstehen. Sie zählen zu den Betriebskosten einer jeden Immobilie. Die Stromkosten gehören nicht zu den umlagefähigen Nebenkosten. Sie können also nicht anhand der Nebenkostenabrechnung vom Vermieter auf den Mieter abgewälzt werden.

Da der Strom in der Regel vom Mieter direkt vom Stromversorger bezogen wird, rechnet der Stromlieferant die Stromkosten direkt mit dem Mieter ab.

Lesen Sie hier mehr zu den Themen Heizkosten, Gasumlage und Solarzelle.

Stromkosten zusammengefasst

Hier alles Wichtige zu den Stromkosten im Überblick:

  • laufende Kosten
  • gelten als nicht umlagefähige Nebenkosten
  • wird von Mieter direkt an Versorger gezahlt

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