Bruttokaltmiete (Wiki, Definition): Grundmiete und kalte Nebenkosten

Bruttokaltmiete – Die Bruttokaltmiete setzt sich aus der Nettokaltmiete und den kalten Nebenkosten zusammen. Das bedeutet: Die Nebenkosten werden nicht getrennt abgerechnet, somit entfällt die Betriebskostenabrechnung. Gesondert abgerechnet werden die warmen Nebenkosten (Heizung + Warmwasser).

Zu den kalten Nebenkosten gehören unter anderem:

Lernen Sie mehr über Nettokaltmiete, Gesamtmiete und Bruttowarmmiete.

Bruttokaltmiete im Überblick

Der Begriff Bruttokaltmiete zusammengefasst:

  • Grundmiete + kalte Nebenkosten
  • Betriebskostenabrechnung entfällt
  • gesonderte Abrechnung warmer Nebenkosten

Immobilien Wiki

1.000+ Fachbegriffe für Immobilien Einsteiger! Lernen, Wissen aufbauen, erste Wohnung kaufen, der erste Schritt zum Immobilien Investor. Alle Fachbegriffe und Definitionen finden Sie jetzt im Immobilien-Erfahrung.de

Ihre Meinung ist uns wichtig!

Wie hilfreich war dieser Beitrag? Klicken Sie auf die Sterne um zu bewerten.

Durchschnittliche Bewertung / 5. Anzahl Bewertungen:

Bisher keine Bewertungen! Seien Sie der Erste, der diesen Beitrag bewertet.

Danke für Ihre Bewertung!

Teilen Sie diesen Beitrag

Es tut uns leid, dass der Beitrag für Sie nicht hilfreich war!

Lassen Sie uns diesen Beitrag verbessern!

Wie können wir diesen Beitrag verbessern?