Bruttokaltmiete (Wiki, Definition): Grundmiete und kalte Nebenkosten
Bruttokaltmiete – Die Bruttokaltmiete setzt sich aus der Nettokaltmiete und den kalten Nebenkosten zusammen. Das bedeutet: Die Nebenkosten werden nicht getrennt abgerechnet, somit entfällt die Betriebskostenabrechnung. Gesondert abgerechnet werden die warmen Nebenkosten (Heizung + Warmwasser).
Zu den kalten Nebenkosten gehören unter anderem:
- Müllentsorgung
- Wasser
- Gartenpflege
- Gebäudereinigung
- Hausmeister
- Grundsteuer
- Versicherungen
Lernen Sie mehr über Nettokaltmiete, Gesamtmiete und Bruttowarmmiete.
Bruttokaltmiete im Überblick
Der Begriff Bruttokaltmiete zusammengefasst:
- Grundmiete + kalte Nebenkosten
- Betriebskostenabrechnung entfällt
- gesonderte Abrechnung warmer Nebenkosten