Nettokaltmiete (Wiki, Definition): Grundmiete

Nettokaltmiete – Als Nettokaltmiete bezeichnet man die reine Grundmiete beziehungsweise den Betrag, der allein für die Nutzung der Wohnfläche anfällt. Das heißt: Heizkosten und sogenannte kalte Betriebskosten sind in der Nettokaltmiete nicht enthalten.

Wichtig wird die exakte Nettokaltmiete (bzw. Jahresnettokaltmiete) schon in der Berechnung der Nettorendite einer Immobilie., also bereits in der Immobilienakquise.

Nettokaltmiete im Überblick

Der Begriff Nettokaltmiete zusammengefasst:

  • allein für Nutzung der Wohnfläche
  • keine Betriebskosten und Heizkosten

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