Mietpreisbremse Verlängerung bis 2029: Haus & Grund will Klage einreichen

Was ist passiert? Die Ampelkoalition einigte sich auf die Verlängerung der "Mietpreisbremse" bis 2029 in angespannten Wohnungsmärkten, trotz anfänglichem Widerstand der FDP. Haus und Grund kündigt umgehend Klage gegen die Mietpreisbremse an in Schleswig-Holstein. Ein Blick auf die Mietpreisbremse und die Fakten. Neues aus dem Mietrecht in Deutschland!

Koalitionsausschuss: Mietpreisbremse geht in die Verlängerung

Gut vorbereitet! Mietrecht und Mietvertrag

Die Ampelkoalition einigte sich auf die Verlängerung der "Mietpreisbremse" bis 2029 in angespannten Wohnungsmärkten, trotz anfänglichem Widerstand der FDP, wie der Deutschlandfunk berichtet. Was folgt konnte man schon aus dem Statement von Haus & Grund Präsident Kai Warnecke entnehmen, im Statement vor 2 Tagen (Video unten).

Nach fast zwei Jahren Streit hat sich die Bundesregierung auf eine Verlängerung der Mietpreisbremse über 2025 hinaus geeinigt.

Die Bundesregierung, insbesondere die SPD und FDP, hat nach fast zwei Jahren Streit eine Einigung erzielt, um die Mietpreisbremse über das Jahr 2025 hinaus zu verlängern. Dieser Schritt ist Teil eines Deals, der auch die umstrittene Vorratsdatenspeicherung betrifft, berichtet die Süddeutsche.

Mietpreisbremse in Deutschland: Wo gibt es sie?

Die Mietpreisbremse gibt es in 203 Städte und Gemeinden, u. a. München, Augsburg, Ingolstadt, Bamberg, Regensburg, Nürnberg; Erweiterung auf 208 Städte und Gemeinden im August 2023 beschlossen. 31 Städte und Gemeinden, u. a. Frankfurt a. M., Wiesbaden, Darmstadt, Kassel. Quelle: Haufe. Dadurch versuchen immer mehr, die Mietpreisbremse zu umgehen.

Haus und Grund kündigt Klage an!

Der Eigentümerverband Haus & Grund kündigt an, die geplante Verlängerung der Mietpreisbremse vor das Bundesverfassungsgericht zu bringen, da er sie als Verfassungsbruch ansieht, so die Tagesschau.

Die Mietpreisbremse, die die Ampelkoalition bis 2029 ausdehnen will, begrenzt Mietsteigerungen in begehrten Wohngegenden.

Die Regelung, die vermehrt möblierte Wohnungen betrifft, hat sowohl Befürworter als auch Kritiker. Der Mieterschutzbund fordert eine Verschärfung der Regelung, um Schlupflöcher zu schließen, und weitere Maßnahmen zum Schutz von Mietern. Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) verteidigt die Verlängerung und ist zuversichtlich, dass sie rechtlich bestehen wird.

Haus & Grund Präsident zum Koalitionsausschuss

Schon vor 2 Tagen beschwerte sich Haus & Grund Präsident Kai Warnecke zu den seiner Meinung nach "enttäuschenden Ergebnissen des Koalitionsausschusses":

Was heißt das für Sie als Vermieter und Vermieterin?

Jetzt zur wichtigsten Frage für Sie. 3 Konsequenzen, die damit einhergehen.

Mietpreisbegrenzung bis max. 10% über Vergleich

Als Vermieter dürfen Sie bei der Neuvermietung von Wohnraum die Miete höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete ansetzen. Das soll exzessive Mietforderungen in Gebieten mit knappem Wohnraum verhindern.

Information über Vergleichsmiete im Mietspiegel

Informieren Sie sich, wie zuvor besprochen, über Ihre ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel). Diese Informationen sind oft über den lokalen Mietspiegel oder bei der Stadtverwaltung erhältlich.

Ausnahmen und Bedingungen: Mietpreisbremse umgehen?

Es gibt bestimmte Ausnahmen von der Mietpreisbremse, z.B. für Neubauten, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurden, oder umfassend sanierte Wohnungen, es gibt also Möglichkeiten, die "Mietpreisbremse zu umgehen". Informieren Sie sich daher genau über die Bedingungen, um festzustellen, ob Ihre Immobilie möglicherweise von der Mietpreisbremse ausgenommen ist.

Doch es wurden Ausnahmen gefunden, glücklicherweise fallen Neubauten nicht unter die Mietpreisbremse, hier dürfen Vermietende die Miete frei festlegen, ohne dass sie sich an die Mietpreisbremse halten müssen (§ 556f Satz 1 BGB). Die Mietpreisbremse umgehen, kann man aber auch bei Modernisierung gibt es Ausnahmen von der Mietpreisbremse.

Soviel zu den Fakten zum heutigen Tag.

3 häufige Fragen zur Mietpreisbremse für Vermieter

Sie kennen den Begriff Mietpreisbremse, aber noch zu wenig Details? Hier 3 häufige Fragen und 3 schnelle Antworten von mir zur Mietpreisbremse, danach zurück zur Verlängerung der Mietpreisbremse.

Was heißt Mietpreisbremse? Was ist ihr Ziel?

Die Mietpreisbremse begrenzt Mietsteigerungen bei Neuvermietungen in angespannten Wohnungsmärkten auf maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Ihr Ziel ist es, die Mietentwicklung zu kontrollieren und bezahlbaren Wohnraum zu sichern.

Wo gibt es die Mietpreisbremse?

Die Mietpreisbremse gilt in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt, die von den jeweiligen Landesregierungen festgelegt werden. Dies sind in der Regel Städte und Ballungsräume mit knappem Wohnraumangebot und hoher Nachfrage.

Was müssen Vermieter beachten?

Vermieter müssen bei der Anwendung der Mietpreisbremse die ortsübliche Vergleichsmiete berücksichtigen und dürfen die Miete bei Neuvermietungen nicht mehr als zehn Prozent über dieser Grenze festlegen.

Immobilien Nachrichten

Bleiben Sie informiert! Hier finden Sie mehr:

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlassen Sie uns Ihren Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar