Kappungsgrenze (Wiki, Definition): Maximalgrenze Mieterhöhung in den ersten 3 Jahren
Kappungsgrenze – Die Kappungsgrenze ist ein im BGB geregelter Begriff des Mietrechts, welcher besagt, dass die maximale Mieterhöhung innerhalb der ersten drei Jahre nicht mehr als 20% betragen darf. Sie stellt neben der ortsüblichen Vergleichsmiete eine Regulierung der Mietengestaltung dar.
In Gebieten in denen die Mietpreisbremse gilt, liegt die Kappungsgrenze bei 15%.
Lernen Sie mehr über Mietspiegel, Mietpreisbremse und Mietzins.
Kappungsgrenze im Überblick
Der Begriff Kappungsgrenze zusammengefasst:
- Begriff des Mietrechts
- reguliert Mieterhöhungen
- maximal 20% Erhöhung in den ersten drei Jahren
- bei Mietpreisbremse: maximal 15% / 3 Jahre