Kappungsgrenze (Wiki, Definition): Maximalgrenze Mieterhöhung in den ersten 3 Jahren

Kappungsgrenze – Die Kappungsgrenze ist ein im BGB geregelter Begriff des Mietrechts, welcher besagt, dass die maximale Mieterhöhung innerhalb der ersten drei Jahre nicht mehr als 20% betragen darf. Sie stellt neben der ortsüblichen Vergleichsmiete eine Regulierung der Mietengestaltung dar.

In Gebieten in denen die Mietpreisbremse gilt, liegt die Kappungsgrenze bei 15%.

Lernen Sie mehr über Mietspiegel, Mietpreisbremse und Mietzins.

Kappungsgrenze im Überblick

Der Begriff Kappungsgrenze zusammengefasst:

  • Begriff des Mietrechts
  • reguliert Mieterhöhungen
  • maximal 20% Erhöhung in den ersten drei Jahren
  • bei Mietpreisbremse: maximal 15% / 3 Jahre

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