Staffelmietvertrag (Wiki, Definition): Vertraglich festgelegte Mieterhöhung

Staffelmietvertrag – Bei einem Staffelmietvertrag werden künftige regelmäßige Mieterhöhungsschritte schon vorab für die Zukunft vertraglich vereinbart. Bei einer Staffelmietvereinbarung wird festgelegt, wann und in welcher Höhe die Miete künftig automatisch steigen wird. Eine Staffelerhöhungen darf frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung folgen. Die Mietpreisbremse kann eine Staffelmietvereinbarung hinfällig machen. Anderweitige Erhöhungen, etwa wegen Modernisierungen, sind während der Laufzeit der Staffelmietvereinbarung unzulässig.

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Staffelmietvertrag Definition

  • Mieterhöhung nach Plan
  • Mietpreisbremse kann Staffelmietvereinbarung hinfällig machen

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