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Mietpreisbremse umgehen: 3 Tipps und Strategien für Vermieter – Mietrecht Ratgeber

Mietpreisbremse umgehen - Die Mietpreisbremse ist eine gesetzliche Regelung zur Begrenzung von Mietsteigerungen um maximal 10% im Vergleich zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Die Mietpreisbremse gibt es mittlerweile in 203 Städten und Gemeinden, wie München, Frankfurt und natürlich Berlin. Diese 3 Tipps und Strategien für Vermieter, müssen Sie kennen, wenn Sie nach Ausnahmen von der Mietpreisbremse suchen.

Modernisierung: Wohnqualität der Mieter steigern - Tipp 1

Völlige Flexibilität erlaubt nur Neubau oder die umfangreiche Sanierung / Modernisierung, um die Mietpreisbremse auszuhebeln.

Eine weitere Taktik besteht darin, Modernisierungsmaßnahmen durchzuführen.

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Gut vorbereitet! Mietrecht, Mietpreisbremse und Mietvertrag

Wenn Sie nachweisen können, dass Sie erhebliche Modernisierungen an Ihrer Immobilie vorgenommen haben, können Sie eine Mieterhöhung durchsetzen, die über den Grenzen der Mietpreisbremse liegt. Die Modernisierungen muss aber tatsächlich substanziell sein und nicht nur oberflächliche Änderungen darstellen.

Die rechtliche Grundlage für diese Strategie liegt oft darin, dass Modernisierungsmaßnahmen den Wohnwert erhöhen und somit eine gerechtfertigte Mieterhöhung rechtfertigen.

Diese Änderungen an Ihrer Immobilie stellen eine substanzielle Verbesserung für Mieter dar:

  • Installation neuer Heizungs- oder Lüftungssysteme
  • Wärmepumpe oder Solarthermieanlage
  • Einbau von Schallschutzmaßnahmen
  • Verbesserung der Wärmedämmung (z.B. Dachdämmung)
  • +Modernisierung der sanitären Einrichtungen
  • Austauschs von veralteten Rohren, Armaturen und Toilettenspülungen
  • energetische Sanierung (z.B. Installation Solaranlage)
  • Einbau von Smart-Home-Technologien
  • Umbau oder Renovierung der Küche

Die Rechtmäßigkeit solcher Mieterhöhungen kann von den örtlichen Mietgesetzen abhängen, daher ist es ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen.

Haus Sanierung: Vorher / Nachher Vergleich

Photo: hanohiki / shutterstock.com

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Serviceleistungen anbieten: Concierge-Service & Co. - Tipp 2

Die Idee hinter dem Angebot von Serviceleistungen ist es, den Mietern zusätzliche Annehmlichkeiten und Services zur Verfügung zu stellen, die über das übliche Maß hinausgehen.

Durch die Bereitstellung solcher Serviceleistungen können Sie höhere Mieten rechtfertigen und gleichzeitig die Mietpreisbremse umgehen. Die Art der angebotenen Serviceleistungen kann vielfältig sein und hängt von den Bedürfnissen und Präferenzen der potenziellen Mieter ab. Hier sind einige Beispiele für Serviceleistungen, die Vermieter anbieten können:

  • Concierge-Service
  • Fitnessstudio im Haus
  • Pool oder Gemeinschaftsgarten
  • Wäscherei- oder Reinigungsservice
  • Parkmöglichkeiten
  • Sicherheitspersonal oder Zugangskontrollsystemen

Die Bereitstellung von hochwertigen Serviceleistungen erfordert in der Regel eine angemessene Investition in Infrastruktur, Personal und Wartung. Es kann erforderlich sein, bestimmte Lizenzen oder Genehmigungen einzuholen und vertragliche Vereinbarungen mit Dienstleistern zu treffen.

Achtung:

Es ist jedoch zu beachten, dass solche Praktiken je nach Gerichtsbarkeit als unzulässig angesehen werden können, wenn sie als versteckte Mieterhöhungen betrachtet werden.

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Staffelmietvertrag: Vorab festgelegte Mieterhöhungen - Tipp 3

Kein Tipp für sofort, aber für die Langzeit.

Eine weitere Möglichkeit, die Mietpreisbremse zu umgehen, besteht darin, den sogenannten Staffelmietvertrag zu nutzen. Ein Staffelmietvertrag ist eine Vereinbarung, bei der die Miete zu bestimmten Zeitpunkten in vorher festgelegten Beträgen erhöht wird. Im Gegensatz zur indexierten Miete, bei der die Erhöhungen an einen bestimmten Index gebunden sind, legen Vermieter und Mieter im Staffelmietvertrag die genauen Beträge und Zeitpunkte der Mietsteigerungen fest.

Durch diese schrittweise Erhöhung können Sie Ihre Mieteinnahmen steigern, während Sie formal den Bestimmungen der Mietpreisbremse entsprechen.

Einige allgemeine Aspekte, die bei einem Staffelmietvertrag zu beachten sind, um die Mietpreisbremse zu umgehen, sind:

  1. Vereinbarung der Stafflung
  2. Transparenz: Klar formuliert
  3. Informationspflicht für Sie
  4. Geltende Gesetze

Mehr zum Thema und eine kostenlose Vorlage:

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Fazit: Strategien nur bedingt anwendbar

+Es ist zu beachten, dass die oben genannten Strategien in vielen Ländern und Städten rechtlich umstritten sind. Die Mietpreisbremse wurde eingeführt, um den Mieterschutz zu stärken und erschwinglichen Wohnraum zu gewährleisten. Das Umgehen dieser Regelungen kann zu rechtlichen Konsequenzen führen, wie hohen Geldstrafen oder im schlimmsten Fall dem Verlust der Vermietungsgenehmigung.

Vermieter sollten sich daher gut über die geltenden Mietgesetze und -vorschriften informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen, um sicherzustellen, dass sie im Einklang mit den geltenden Bestimmungen handeln.

Wir empfehlen aus Erfahrung, dass Vermieter ihre Verantwortung wahrnehmen und nach gerechten und transparenten Praktiken streben, um das Vertrauen der Mieter zu erhalten und langfristige Vermietungsbeziehungen aufzubauen.

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