Umlagefähige Nebenkosten (Wiki, Definition): Betriebskosten auf Mieter umlegen + Liste

Umlagefähige Nebenkosten (Bedeutung) Immobilien Wiki – Umlagefähige Nebenkosten (Betriebskosten) sind zum Beispiel die Grundsteuer, Aufzug, Wasser, Abwasser, Müll, Hausmeister, Straßenreinigung, usw. Sie können pauschal als Betriebskosten benannt werden. In der Betriebskostenverordnung (BetrKV) wird definiert, welche Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden dürfen und welche nicht. Nicht umlagefähige Nebenkosten wären beispielsweise Kosten für die Hausverwaltung, Kosten für die Instandhaltung, Instandsetzung, Abschreibungen und Rücklagen.

Umlagefähige Nebenkosten: Schnell erklärt

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Betriebskosten auf Mieter umlegen: 17 Punkte

Welche Betriebskosten sind vom Mieter zu zahlen? Welche Kosten darf man nicht umlegen? Als Orientierungshilfe sollten Sie die Betriebskostenverordnung, kurz BetrKV, zu Rate ziehen. Genauer § 2, die „Aufstellung der Betriebskosten“. In Standardmietverträgen, wie denen von Haus & Grund, sind alle umlagefähigen Betriebskosten schon enthalten.

Hier finden Sie schon einmal die 17 Punkte als Liste:

  1. Laufende öffentliche Lasten des Grundstücks (Grundsteuer)
  2. Wasserversorgung
  3. Entwässerung
  4. Heizungsanlage und Brennstoffe
  5. Warmwasseranlage, -lieferung und -geräte
  6. Verbundene Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen
  7. Betriebs des Personen- oder Lastenaufzugs
  8. Straßenreinigung und Müllbeseitigung
  9. Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung
  10. Gartenpflege
  11. Beleuchtung
  12. Schornsteinreinigung
  13. Sach- und Haftpflichtversicherung
  14. Hauswart
  15. Gemeinschafts-Antennenanlage und Breitband
  16. Betrieb der Einrichtungen für die Wäschepflege
  17. Sonstiges Betriebskosten

Lesen Sie hier mehr zu den Themen Nebenkosten, Nebenkostenvorauszahlung und Nebenkostenabrechnung.

Umlagefähige Nebenkosten in kurz erklärt

Hier die umlagefähigen Nebenkosten nochmals zusammengefasst:

  • Betriebskosten, die durch Nutzung der Immobilie entstehen 
  • können auf Mieter umgelegt werden 
  • sollten im Mietvertrag festgehalten werden 
  • geregelt durch Betriebskostenverordnung 

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