Müll (Wiki, Definition): Teil der Betriebskosten

Müll – Abfall der im Wohnraum anfällt, muss entsorgt werden. Die Höhe der Müllgebühren richtet sich nach der Menge des Mülls, bzw. der Größe und Anzahl der Tonnen. Die Kosten bezahlt der Vermieter an die zuständige Kommune. Dieser kann sie aber auch in Form von Nebenkosten an die Mieter weitergeben, da die Müllkosten zu den Betriebskosten, bzw. umlagefähigen Nebenkosten, für Eigentümer gehören. Die Anschaffungskosten für die Mülltonnen muss der Vermieter aber selbst bezahlen. Der Vermieter muss gewährleisten, dass genügend Müllbehälter zwecks Mülltrennung vorhanden sind. Den Abstellplatz der Mülltonnen muss er ebenfalls ausweisen. Die Abfallentsorgung sollte der Vermieter in der Hausordnung regeln, die zwingend Bestandteil des Mietvertrages sein muss, um gültig zu sein.

Hier finden Sie weitere Definitionen zu Kehricht, Nebenkosten und Mülltonnen.

Müll im Überblick

Der Begriff Müll in Kürze:

  • Abfall, der im Wohnraum anfällt
  • Teil der Betriebskosten
  • Müllkosten können auf den Mieter umgelegt werden
  • Abfallentsorgung geregelt in der Hausordnung

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