Abwasser (Wiki, Definition): Abfließendes Wasser gehört zu den umlagefähigen Nebenkosten

Abwasser – Abwasser ist Wasser, dass durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften verändert ist. Auch das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelte abfließende Wasser fällt unter die Bezeichnung Abwasser. Kosten für Abwasser gehören zu den Betriebskosten, bzw. umlagefähigen Nebenkosten für Eigentümer. Das bedeutet, dass Sie die Kosten auf den Mieter umgelegt können.

Hier weitere Definitionen von Brauchwasser, Frischwasser und Wasserschäden.

Abwasser im Überblick

Der Begriff Abwasser zusammengefasst:

  • durch Gebrauch verschmutztes abfließendes Wasser
  • Teil der Nebenkosten/ Betriebskosten
  • Kosten können auf den Mieter umgelegt werden

Beispiel Abwasser

Beispiele für Abwasser können bei häuslichen, gewerblichen oder landwirtschaftlichen Flächen gefunden werden.

Beispiel für eine Abwasserrinne am Haus:

Abwasserrohe am Dach. Dachrinnen

Beispiel für ein Abwasserrohr einer landwirtschaftlichen Fläche:

Abwasserrohr auf einer landwirtschaftlichen Fläche.

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