Hausordnung WEG: Themen, Beschlüsse, Mieter & Eigentümer

Hausordnung – Wenn Sie Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) werden, müssen Sie als Anteilhaber des Gemeinschaftseigentums einige Regeln beachten. Egal ob Sie zum Eigennutz wohnen oder eine Eigentumswohnung als Kapitalanlage gekauft haben, die Regeln in der Hausordnung der WEG sind sowohl für Sie, als auch für Ihren Mieter gültig. Alles Wichtige zur Hausordnung, sowie einige Beispiele für deren Inhalte, sowie ein Vergleich zu Hausordnung und Gemeinschaftsordnung finden Sie hier.

Was ist die Hausordnung?

Die Hausordnung in einem Mehrparteienhaus legt die Verhaltensregeln für das Zusammenleben der Miteigentümer in einer Immobilie fest. Allgemein wird eine Hausordnung immer dort gebraucht, wo mehrere Menschen ein Gebäude nutzen.

Hausordnung = Verhaltensregeln für Zusammenleben in einer WEG

Aufstellen der Hausordnung

In einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist es Pflicht, eine Hausordnung aufzustellen. Laut Wohnungseigentumsgesetz gehört sie zur sogenannten ordnungsgemäßen Verwaltung.

Die Hausordnung sollte von der Wohnungseigentümergemeinschaft in der Eigentümerversammlung aufgestellt werden und kann ein Bestandteil der Teilungserklärung sein. Das Erstellen kann vom Verwalter der WEG übernommen werden. Allerdings muss die fertige Version der Hausordnung bei der Eigentümerversammlung beschlossen werden, um ihre Gültigkeit zu erlangen. Meist wird zum Erstellen einer Vorlage verwendet und diese individuell auf die Immobilie angepasst.

So sind, anders als bei der Gemeinschaftsordnung die sich nach dem Wohnungseigentumsgesetz richtet, konkrete Inhalte nicht vorgeschrieben und unterscheidet sich je nach Wohnungseigentümergemeinschaft.

Hausordnung zusammengefasst:

  • Pflicht für jede WEG
  • wird von WEG aufgestellt
  • muss in Eigentümerversammlung beschlossen werden um gültig zu sein
  • keine konkret vorgeschriebenen Inhalte

Sie wissen nun, was genau eine Hausordnung ist und wie diese aufgestellt wird. Schauen wir uns die Inhalte der Hausordnung näher an.

Hier sehen Sie ein Mehrfamilienhaus mit vielen Stockwerken an einer Straße.

Typische Inhalte der Hausordnung

Eine Hausordnung ist je nach Eigentümergemeinschaft, Immobilie oder deren Nutzen, unterschiedlich. Im Gegensatz zur Gemeinschaftsordnung, werden in der Hausordnung keine Pflichten der Eigentümer festgelegt, sondern lediglich Verhaltensregeln aufgestellt.

Diese sind, trotz der unterschiedlichen Bedürfnisse der Wohnungseigentümergemeinschaften, oft ähnlich oder gleich formuliert. Hier finden Sie die am häufigsten aufgeführten Themen in einer Hausordnung.

Zu den typischen Verhaltensregeln gehören:

Als reiner Regelkatalog dürfen hier bestimmte Pflichten der Mieter oder Eigentümer nur aufgeführt werden, wenn sie gerecht unter allen Eigentümern bzw. Bewohnern aufgeteilt sind. Einem Einzelnen oder nur ein paar Eigentümern bestimmte Aufgaben in der Hausordnung zu übertragen, ist rechtswidrig.

Beispiele der Verhaltensregeln

Die Verhaltensregeln sind je nach Wohnungseigentümergemeinschaft wohl auf den ersten Blick gleich, können sich in ihrem Inhalt aber sehr unterscheiden. So kann jede WEG ihre eigenen Regeln festlegen, deren Beschlüsse in der Hausordnung niedergeschrieben sind. Oft basieren bestehende Richtlinien auf Gerichtsurteilen, die aus einer schlecht formulierten oder nicht nicht existenten Hausordnung einher gegangen sind. Hier haben wir einige Beispiele für Sie, welche Richtlinien es in der Erstellung geben kann.

Ruhezeiten: Regeln gegen Lärmbelästigung

In jeder Hausordnung sind für die Bewohner der Immobilie feste Ruhezeiten festgelegt, um die Störung des Hausfriedens, sowie damit einhergehende Lärmbelästigungen zu vermeiden. Die Ruhezeiten stimmen des Öfteren mit den gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten über ein. Diese schwanken je nach Bundesland ein wenig. Auch Sonntags sollte großer Lärm vermieden werden.

  • festgelegte Ruhezeiten um Lärmbelästigung zu vermeiden
  • Ruhezeiten stimmen oft mit den gesetzlich vorgeschriebenen über ein

Musik: Hören auf Zimmerlautstärke

Wenn es um zu laute Musik geht, kann es schnell zum Streit kommen. Um dies zu vermeiden, wurde gesetzlich festgelegt, dass Musik auf sogenannter Zimmerlautstärke abgespielt werden darf. Diese Zimmerlautstärke entspricht 40dB Tagsüber und 30dB während den Ruhezeiten. Solche Grenzwerte können also in der Hausordnung festgelegt sein.

Die Bestimmungen für das Spielen von Musikinstrumenten sehen je nach WEG anders aus.

  • darf auf Zimmerlautstärke gehört werden
  • Zimmerlautstärke entspricht 40, bzw. 30dB
  • Grenzwerte in Hausordnung festgelegt

Verwalter: Durchsetzung der Regelungen

Der Verwalter ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Hausordnung durchzusetzen. Verwalter einer WEG sollten immer dafür sorgen, dass alles, was in der Hausordnung aufgeführt ist, von den Mietern und / oder Eigentümern eingehalten und durchgeführt wird. Er sorgt also für Recht und Ordnung im Haus und nimmt sich den Problemen der Miteigentümer an.

  • muss Hausordnung durchsetzen
  • sorgt für Einhaltung der Regeln der Bewohner

Treppenhaus: Fluchtweg garantieren

Das Treppenhaus ist unter Eigentümern ein heikles Thema und wird oft in großen Paragraphen in der Hausordnung beschrieben. In vielen Eigentümergemeinschaften wird oft das Treppenhaus als Abstellplatz missbraucht. So ist in der Hausordnung festgelegt, was in den Fluren abgestellt werden darf und wie lange.

Das Wichtigste hierbei ist, dass die Brandschutzvorschriften immer eingehalten werden müssen. Niemand darf den gegebenen Fluchtweg des Gemeinschaftseigentums wie das Treppenhaus oder den Gang blockieren, der immer einer Breite von mindestens 1,5 Metern entsprechen muss.

Wenn es die Hausordnung verlangt, müssen Gegenstände auf den Fluren generell entfernt werden. In manchen Fällen ist es allerdings erlaubt, Schuhe oder Ähnliches im Gang abzustellen.

Generell dürfen keine Fahrräder im Hausflur abgestellt werden. Dazu gibt es in den meisten Häusern einen Fahrradkeller.
Auch dürfen Kinderwägen und Rollatoren, wenn es eine barrierefreie Transportmöglichkeit wie einen Fahrstuhl oder den Zugang zu einer Erdgeschosswohnung gibt, nicht im Treppenhaus abgestellt werden.

Was muss im Treppenhaus generell beachtet werden?

  • Brandschutzvorschriften müssen eingehalten werden
  • Fluchtweg von 1,5 m Breite muss gewährt sein
  • kein Abstellen von Fahrrädern

Hier sehen Sie ein Treppenhaus mit Stahltreppen in einem Haus.

Unterschiede Hausordnung und Gemeinschaftsordnung

Die Hausordnung und die Gemeinschaftsordnung sind die wichtigsten Dokumente für das Zusammenleben in einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Doch was ist der genaue Unterschied? Vergleichen wir nun beide Dokumente.

Der erste essenzielle Unterschied ist, dass die Gemeinschaftsordnung nichts mit den Mietern zu tun hat. Die Haus Ordnung hingegen gilt für Sie als Eigentümer und ihren Mieter.

Die Hausordnung regelt das Zusammenleben in einem Mehrparteienhaus im Allgemeinen, die Gemeinschaftsordnung hingegen regelt die Rechte und Pflichten, die Sie als Eigentümer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft haben.

Zudem ist eine Gemeinschafts Ordnung für eine Wohnungseigentümergemeinschaft nicht zwingend notwendig, eine Hausordnung hingegen muss immer vorliegen.

Unterschiede zwischen Gemeinschafts Ordnung und Haus Ordnung:

Hausordnung: regelt Alltag; für Mieter und Eigentümer verbindlich

Gemeinschaftsordnung: regelt die Rechte und Pflichten der Eigentümer

Im Gegensatz zur Gemeinschaftsordnung, deren Änderung mit einigem Aufwand verbunden ist, lässt sich die Hausordnung ganz einfach per Beschluss auf einer Eigentümerversammlung ändern und muss nicht notariell beglaubigt im Grundbuch geändert werden.

Eigentümergemeinschaft im Überblick

Wenn Sie eine Eigentumswohnung kaufen, werden Sie automatisch Teileigentümer der gesamten Immobilie und treten somit auch in eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ein. Der Zusammenschluss aller Eigentümer kann Ihnen viele Vorteile für die anfallenden Kosten in Ihrem gewählten Mehrparteienhaus bringen.

Der größte Vorteil einer Eigentümergemeinschaft ist, dass Sie als einzelner Eigentümer nie zu 100% für die anfallenden Kosten (Sanierung, Renovierung & Co.) verantwortlich sind. Als Nachteil lässt sich aufführen, dass Sie Kompromisse mit den anderen Eigentümern eingehen müssen und keine Macht zur alleinigen Entscheidung haben.

Jede Eigentümergemeinschaft muss regelmäßig zu einer Eigentümerversammlung zusammentreten, um anstehende wichtige Dinge rund um die Immobilie zu besprechen. In diesem Ratgeber finden Sie alles wichtige, was Sie als Eigentümer einer Eigentumswohnung wissen müssen.

Gemeinschaftseigentum: Gemeinschaftlicher Gebrauch

In einer Mehrparteienhaus hat jeder Eigentümer einer Eigentumswohnung ein Recht auf das Gemeinschaftseigentum. Wenn Sie Mitglied in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) werden, tragen Sie gemeinsam mit den anderen Eigentümern die Kosten für Sanierung und bauliche Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum der Immobilie. Alles, was nicht unter Ihr eigenes Sondereigentum fällt, wird als Gemeinschaftseigentum gewertet. Doch was genau zählt dazu? Und wie wird es Verwaltet? Alles wichtige dazu erfahren Sie hier. Tipp! Lesen Sie hier alles zu Gemeinschaftseigentum vs. Sondereigentum, was ist der Unterschied?

Hier sehen Sie einen Altbau mit grauer Fassade und Stuck in einer Stadt.