Miteigentum (Wiki, Definition): Eigentum steht mehreren Personen zu

Miteigentum – Der Begriff Miteigentum beschreibt den Sachverhalt, wenn bestimmtes Eigentum mehreren Personen zusteht. Miteigentum bezeichnet also einen Eigentumsanteil an einer bestimmten Sache, die in Bruchteilen unter mehreren Eigentümern gemeinschaftlich aufgeteilt ist. Treten Sie in eine Wohnungseigentümergemeinschaft ein, werden Sie automatisch zum Miteigentümer der Gesamtimmobilie. Die Kosten einer WEG werden meist nach Miteigentumsanteilen verteilt.

Miteigentum kann in unterschiedlichen Formen auftreten. Man unterscheidet zwischen dem Miteigentum nach Bruchteilen und dem Miteigentum zur gesamten Hand. Das Miteigentum nach Bruchteilen bezeichnet, dass jedem Miteigentümer ein bestimmter Bruchteil der Sache zusteht und er über seinen Anteil bestimmen darf. Das Miteigentum zur gesamten Hand bezeichnet, dass die einzelnen Miteigentümer nicht allein über Ihre Anteile bestimmen dürfen, da die Anteile zugunsten der Gesamtheit gebunden sind.

Lesen Sie hier mehr zu Teileigentum, Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum.

Miteigentum im Überblick

Hier nochmal alles zum Miteigentum zusammengefasst:

  • bestimmtes Eigentum steht mehreren Personen zu
  • WEG in Miteigentumsanteile aufgeteilt
  • Kostenverteilung WEG erfolgt nach Miteigentumsanteil
  • Miteigentum nach Bruchteilen: Selbstbestimmung über eigenen Bruchteil
  • Miteigentum zur gesamten Hand: Gemeinschaftliche verwaltung des Eigentums

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