Mittagsruhe (Wiki, Definition): Mittägliche Ruhezeit zur Erholung

Mittagsruhe -Die Mittagsruhe ist eine mittägliche Ruhezeit zur Erholung. Sie liegt zeitlich zwischen 12:00 Uhr bis 15:00 Uhr. Handlungen wie lautes Rasenmähen, Laubbläser oder die Benutzung geräuschintensiver Geräte sollte zu dieser Zeit unterlassen werden.

Die Ruhepause in der Mittagszeit gilt nur als Empfehlung und ist nicht gesetzlich verankert. Die Mittagsruhe kann von Gemeinden vorgeschrieben werden oder von Vermietern bzw. WEGs in der Hausordnung festgelegt werden. Kommunen dürfen den Lärm während der Mittagsruhe dabei nur für Privatpersonen regulieren, für Gewerbetreibende ist die Regelung nicht zulässig.

Lernen Sie mehr über Nachtruhe, WEG Hausordnung und Lärm.

Mittagsruhe im Überblick

Der Begriff Mittagsruhe zusammengefasst:

  • mittägliche Ruhezeit zur Erholung
  • nicht gesetzlich vorgeschrieben
  • kann von Gemeinden erlassen werden
  • von Vermietern & WEGs in Hausordnung geregelt

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