Vollstreckungsschutz (Wiki, Definition): Existenzsicherung schutzwürdiger Schuldner
Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO ist die Notbremse für Schuldner, denen durch eine an sich rechtmäßige Zwangsvollstreckung eine sittenwidrige Härte droht — etwa der Verlust der Wohnung trotz schwerer Krankheit oder die Versteigerung der selbstgenutzten Immobilie unter Suizidgefahr. Der Antrag wird beim Vollstreckungsgericht gestellt, ist eng auszulegen und greift nur, wenn alle anderen Schutzmechanismen versagen. […]






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