Gerichtsvollzieher überrascht Mieter an der Haustür

Pfändung (Wiki, Definition): staatliche Beschlagnahme zur Gläubigerbefriedigung

Pfändung - Als Pfändung wird die staatliche Beschlagnahme von Geld oder Gegenständen eines Schuldners zum Zweck der Gläubigerbefriedigung bezeichnet. Die Pfändung wird im Zwangsvollstreckungsrecht geregelt, genauer in der Zivilprozessordnung. Voraussetzung für eine Pfändung ist ein vollstreckbarer Titel mit Vollstreckungsklausel.

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Pfändung im Überblick

Der Begriff Pfändung zusammengefasst:

  • Staatliche Beschlagnahme von Geld und Gegenständen
  • Ziel: Gläubigerbefriedigung
  • Voraussetzung ist ein vollstreckbarer, gerichtlicher Titel

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