Gerichtsvollzieher klingelt an der Haustür

Räumungsantrag (Wiki, Definition): Antrag auf Wohnungsräumung

Räumungsantrag – Als Räumungsantrag bezeichnet man den gerichtlichen Antrag auf das Räumen bzw. Verlassen von Wohn– und Gewerberäumen durch den derzeitigen Nutzer. Der Antrag wird von Vermietern bei dem zuständigen Amtsgericht gestellt und stößt das Verfahren der Räumungsklage an. Das Ziel der Räumungsklage ist es, einen Titel zu erhalten, mit dem säumige Mieter von einem Gerichtsvollzieher zur Zwangsräumung der Mietsache gezwungen werden kann.

Lernen Sie mehr über Zwangsvollstreckung, vollstreckbare Ausfertigung und einstweilige Verfügung.

Räumungsantrag schnell erklärt

Die Bedeutung des Begriffs Räumungsantrag zusammengefasst:

  • Antrag auf Wohnungsräumung (Räumungsklage)
  • Voraussetzung: säumige Mieter / ausbleibende Miete
  • wird vom Vermieter beim Amtsgericht gestellt

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