Vollstreckbare Ausfertigung (Wiki, Definition): Urkunde zur Zwangsvollstreckung
Vollstreckbare Ausfertigung – Die vollstreckbare Ausfertigung ist eine Ausfertigung der Urkunde, auf der der Notar vermerkt hat, dass sie zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt wird. Für jeden vollstreckbaren Anspruch darf nur eine vollstreckbare Ausfertigung erteilt werden.
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Vollstreckbare Ausfertigung im Überblick
Der Begriff vollstreckbare Ausfertigung zusammengefasst:
- Urkunde, die zur Zwangsvollstreckung berechtigt
- ausgestellt vom Notar
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