Grundbuchordnung: Tisch, Buch, Hammer, Waage, Recht

Vollstreckbare Ausfertigung (Wiki, Definition): Urkunde zur Zwangsvollstreckung

Vollstreckbare Ausfertigung – Die vollstreckbare Ausfertigung ist eine Ausfertigung der Urkunde, auf der der Notar vermerkt hat, dass sie zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt wird. Für jeden vollstreckbaren Anspruch darf nur eine vollstreckbare Ausfertigung erteilt werden.

Lesen Sie mehr über Notarkosten, Zwangsvollstreckung und Urkunde.

Vollstreckbare Ausfertigung im Überblick

Der Begriff vollstreckbare Ausfertigung zusammengefasst:

  • Urkunde, die zur Zwangsvollstreckung berechtigt
  • ausgestellt vom Notar

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