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Einstweilige Verfügung (Wiki, Definition): Sofortmaßname zur Anspruchssicherung

Einstweilige Verfügung –  Eine einstweilige Verfügung ist eine zivilrechtliche Maßnahme beziehungsweise Anordnung, die zur Sicherung von Ansprüchen getroffen wird. Die einstweilige Verfügung stellt eine Sofortmaßnahme dar und erfolgt meist auf eine vorausgegangene Abmahnung Abmahnung, der nicht Folge geleistet wurde.

Eine einstweilige Verfügung wird durch einen Antrag im Eilverfahren beim Amtsgericht eingeleitet. Ein Richter prüft diesen Antrag vor der Gerichtsentscheidung im Hauptsachverfahren.

Voraussetzungen für eine einstweilige Verfügung

Diese Voraussetzungen müssen vorliegen, damit ein Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt werden kann:

  • ein Verfügungsanspruch muss vorliegen
  • ein Verfügungsgrund muss gegeben sein
  • das Anliegen muss glaubhaft vor Gericht vorgetragen werden
  • der Antrag muss bei Gericht eingereicht werden

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Einstweilige Verfügung im Überblick

Der Begriff einstweilige Verfügung zusammengefasst:

  • zivilrechtliche Sofortmaßnahme
  • zur Sicherung von Ansprüchen

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