Verfügung über Vermögen im Ganzen (Wiki, Definition): Immobilienverkauf

Verfügung über Vermögen im Ganzen – Die Verfügung über Vermögen im Ganzen besagt, dass ein Ehegatte über das ganze Vermögen nur dann verfügen darf, wenn der anderen Ehegatte darin einwilligt. Im Immobilien Kontext bedeutet das, dass wenn ein Ehegatte alleiniger Eigentümer einer Immobilie ist, er die Zustimmung des anderen Ehegatten braucht, wenn er die Immobilie verkaufen will, die sein gesamtes Vermögen ausmacht. Haben Sie zu einer Gütergemeinschaft im Ehevertrag zugestimmt? Das heißt, alles, was während der Ehe erworben wird (z.B. Immobilie), gemeinschaftliches Vermögen der Ehegatten ist.

Lesen Sie hier mehr zu den Themen Ehevertrag und Alleineigentum.

Verfügung über Vermögen im Ganzen im Überblick

Verfügung über Vermögen im Ganzen kurz erklärt:

  • Immobilie macht ganzes Vermögen aus
  • Ehegatte braucht Zustimmung des anderen Ehegatten für Immobilienverkauf

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