Abwendungsvereinbarung (Wiki, Definition): Schutz des Käufers vor Vorkaufsrecht
Abwendungsvereinbarung - Eine Abwendungsvereinbarung wird getroffen, um einen Käufer vor dem Vorkaufsrecht zu schützen. Wenn eine Kommune in einen Kauf eingreifen und ihr im Grundbuch eingetragenes Vorkaufsrecht gültig machen will, kann der Privatkäufer dies durch die Unterschrift einer Abwendungsvereinbarung verhindern. In dieser Verpflichtet sich der Käufer des Zielen Milieuschutzes, wobei diese Abwendungsvereinbarung maximal 20 Jahre gültig ist.
Lesen Sie hier mehr zu den Themen Widerrufsfrist, Offenbarungspflicht und Optionsrecht.
Abwendungsvereinbarung zusammengefasst
Hier nochmal die Abwendungsvereinbarung in Kürze:
- wird getroffen, um einen Käufer vor dem Vorkaufsrecht zu schützen
- Abwendungsvereinbarung kann Verkauf an Kommune abwenden
- verpflichtung der Ziele zum Milieuschutz
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