Instandhaltungspflicht (WEG) (Wiki, Definition): Pflicht der Wohnungseigentümergemeinschaft

Instandhaltungspflicht (WEG) (Bedeutung) Immobilien Wiki – Die Instandhaltungspflicht bezeichnet die in § 14 des WEG (Wohnungseigentumsgesetz) festgelegte Pflicht eines jeden Wohnungseigentümers für die Instandhaltung seines Sondereigentums zu sorgen. Als Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist jeder Eigentümer aber auch dazu verpflichtet, die Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums zu gewährleisten.

Instandhaltung und Instandsetzung sind Verwaltungsmaßnahmen, die mit einfacher Stimmenmehrheit, gegebenenfalls auch gegen den Willen von betroffenen Eigentümern beschlossen werden können. Für Modernisierungsmaßnahmen und bauliche Veränderungen hingegen sind andere Mehrheitsbeschlüsse erforderlich.

Lesen Sie hier mehr zu den Themen Instandhaltungsrücklage, WEG-Verwaltung und Wohnungseigentümerversammlung.

Instandhaltungspflicht: Schnell erklärt

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Instandhaltungspflicht (WEG) im Überblick

Der Begriff Instandhaltungspflicht zusammengefasst:

  • festgelegt im Wohnungseigentümergesetz § 14
  • Pflicht zur Instandhaltung von Gemeinschaftseigentum & Sondereigentum
  • einfacher Mehrheitsbeschluss bei Instandhaltung & Instandsetzung
  • andere Mehrheitsbeschlüsse bei Modernisierung & baulicher Veränderung

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