Mehrheitsbeschluss (WEG) (Wiki, Definition): Inkraftsetzung von Beschlüssen

Mehrheitsbeschluss – Ein Mehrheitsbeschluss in einer Eigentümergemeinschaft wird nötig wenn über Beschlüsse und Anliegen innerhalb einer Wohnungseigentümerversammlung entschieden wird. Zu unterscheiden ist der Mehrheitsbeschluss von der einfachen Mehrheit. Bei einer Abstimmung bezüglich einfacher Dinge wie den Wirtschaftsplan oder Verwaltungsfragen reicht oft die einfach Mehrheit, heißt mindestens die Hälfte der Stimmen plus eins muss bei dem Beschluss zustimmen. Hierbei können auch Stimmen der Nicht-Anwesenden gewertet werden. Handelt es sich jedoch um Sonderangelegenheiten tritt der Mehrheitsbeschluss in Kraft, bei dem dann nur die Stimmen der Anwesenden in Betracht gezogen werden. Sind Sie als Eigentümer also nicht ein Teilnehmer der Versammlung verschenken Sie ihr Stimmrecht bei der Abstimmung.

Lesen Sie hier weitere Definitionen zum Thema Instandhaltungspflicht, Eigentümerversammlungsprotokoll und Beschlussfähigkeit (WEG).

Mehrheitsbeschluss im Überblick

Lesen Sie hier alles zum Thema Mehrheitsbeschluss zusammengefasst:

  • Regelung zur Beschließung von Anliegen
  • Unterschied zwischen einfache Mehrheit
  • nur Anwesende Stimmen zählen
  • tritt bei Sonderfällen in Kraft

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