Eigentümergemeinschaft (Wiki, Definition): Gemeinschaft aller Eigentümer einer Wohnanlage

Eigentümergemeinschaft (Bedeutung) Immobilien Wiki – Die Eigentümergemeinschaft wird im Wohnungseigentümergesetz als die „die Gesamtheit aller Wohnungseigentümer innerhalb einer Wohneigentumsanlage“ definiert. Es handelt sich hier also um den Verbund aller Eigentümer, die in einem Mehrparteienhaus eine Eigentumswohnung besitzen. Die Eigentümergemeinschaft wird oft auch als Wohnungseigentümergemeinschaft (kurz: WEG) bezeichnet. 

Eine WEG kommt dann zustande, wenn eine Immobilie per Teilungserklärung in Miteigentumsanteile aufgeteilt wird. Erst dann können unterschiedliche Wohnungsgrundbücher angelegt und einzelne Wohneinheiten individuell veräußert und erworben werden. Während die Teilungserklärung primär die Eigentumsverhältnisse definiert, beinhaltet die Gemeinschaftsordnung die Regeln und Pflichten der Eigentümergemeinschaft.

Lesen Sie hier mehr zu den Themen Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum und WEG-Verwaltung.

Eigentümergemeinschaft im Überblick

Der Begriff der Eigentümergemeinschaft schnell erklärt:

  • Gemeinschaft aller Wohnungseigentümer innerhalb einer Wohneigentumsanlage
  • Teilungserklärung teilt Immobilie in Miteigentumsanteile auf
  • Gemeinschaftsordnung beinhaltet Regeln und Pflichten

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