Gemeinschaftsordnung Definition: Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer

Gemeinschaftsordnung – Die Gemeinschaftsordnung regelt im deutschen Wohnungseigentumsrecht die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander. Sie ist eine Grundordnung der Gemeinschaft, die in der Regel bei der Begründung des Wohnungseigentums festgesetzt wird. Sie ist Bestandteil der Teilungserklärung, welche sich im Grundbuch findet. Die Gemeinschaftsordnung kann auch mit einer anderen Mehrheit verändert werden, wenn eine Öffnungsklausel vorhanden ist. Verwechseln Sie die Gemeinschaftsordnung  nicht mit der Hausordnung, welche den Alltag in einem Mehrfamilienhaus oder Gebäudekomplex speziell regelt.

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Gemeinschaftsordnung im Überblick

Gemeinschaftsordnung kurz erklärt:

  • im deutschen Wohnungseigentumsrecht verankert
  • regelt Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer
  • Grundordnung der WEG
  • bei Wohnungseigentumsbegründung
  • Bestandteil der Teilungserklärung (Grundbuch)

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