Mehrhausanlage (Wiki, Definition): WEG besteht aus mehreren Gebäuden

Mehrhausanlagen –  Mit dem Begriff Mehrhausanlage ist eine Wohnungseigentümergemeinschaft gemeint, in welcher sich das Sondereigentum auf mehrere Gebäude aufteilt. Hierbei werden die einzelnen Gebäude auch als Untergemeinschaften bezeichnet. Das bekannteste Beispiel einer Mehrhausanlage ist das Doppelhaus, in welchem es zu einer Zwei-Parteien-Eigentümergemeinschaft kommt.

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Mehrhausanlage zusammengefasst

Hier nochmal die Mehrhausanlage in Kürze:

  • WEG die aus mehreren Gebäuden besteht
  • einzelne Gebäude als Untergemeinschaften bezeichnet
  • Beispiel: Zwei-Parteien-Eigentümergemeinschaft

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