Miteigentümer (Wiki, Definition): Teilen von Eigentum mit mehreren Personen

Miteigentümer – Als Miteigentümer einer Immobilie bezeichnet man denjenigen, der sich ein bestimmtes Eigentum, also die Immobilie, mit mehreren Personen teilt und ihm an dieser Miteigentumsanteile zustehen. Treten Sie in eine Wohnungseigentümergemeinschaft ein, werden Sie automatisch zum Miteigentümer der Gesamtimmobilie. Die Kosten einer WEG werden meist nach Miteigentumsanteilen verteilt.

Lesen Sie hier mehr zu den Themen Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum und Eigentümerversammlung.

Miteigentümer im Überblick

Hier der Miteigentümer zusammengefasst:

  • wenn bestimmtes Eigentum mehreren Personen zusteht
  • Derjenige, der sich Eigentum mit mehreren Personen teilt
  • ihm stehen Miteigentumsanteile zu
  • Miteigentümer bei WEG

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