Ausfallrücklage (Wiki, Definition): Vermeidung von Zahlungsausfällen

Ausfallrücklage – Bei der Ausfallrücklage handelt es sich um eine Sicherung vor Zahlungsausfällen eines Wohnungseigentümers. Die Ausfällrücklage tritt in Kraft, wenn der Wohnungseigentümer nicht in der Verfassung dazu ist, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Um Zahlungsschwierigkeiten der Wohnungsgemeinschaft zu vermeiden wird die Ausfallrücklage festgelegt, sodass jeder Wohnungseigentümer zu der Beteiligung verpflichtet ist, sich an den Lasten und Kosten der Gemeinschaft.

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Ausfallrücklage Erklärung im Überblick

  • Absicherung vor Zahlungsausfällen eines Eigentümers
  • zum Schutz der Gemeinschaft
  • triff in Kraft, wenn Eigentümer seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachgehen kann
  • jeder Eigentümer ist dazu verpflichtet, sich an den Lasten der Gemeinschaft zu beteiligen

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