Rechnungslegung WEG Definition: Ergänzung der Jahresabrechnung

Rechnungslegung – Die Rechnungslegung einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist eine Ergänzung der Jahresgesamtabrechnung, die vom Verwalter der Immobilie erstellt wird. Im Gegensatz zur Jahresgesamtabrechnung erfolgt hier jedoch keine Aufteilung der Kosten auf die einzelnen Eigentümer in Form von Einzelabrechnungen. Zudem muss die Rechnungslegung eine Übersicht des Vermögensstatus der WEG zu einem bestimmten Zeitpunkt enthalten, die sowohl auch Verbindlichkeiten und Forderungen der ETW beinhaltet.

Lesen Sie hier mehr zu  Ausfallrücklage, Beschlussfähigkeit und Einsichtsrecht.

Rechnungslegung zusammengefasst

Hier nochmal die Rechnungslegung in Kürze:

  • Ergänzung zu Jahresgesamtabrechnung
  • wird von Verwalter erstellt
  • keine Aufteilung in Einzelabrechnung
  • Übersicht über Vermögensstatus

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