Grundschuldbrief (Wiki, Definition): Briefgrundschuld als Urkunde und Wertpapier

Grundschuldbrief – Ein Grundschuldbrief (auch Briefgrundschuld) ist gleichzeitig eine Urkunde und auch ein Wertpapier. Der Brief sagt aus, dass ein Grundstück mit einem Kredit belastet ist, und er weist die Höhe des Kredites aus. Dieser Kredit wird ins Grundbuch eingetragen und als sogenannte Briefgrundschuld gekennzeichnet.

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Grundschuldbrief in Kürze

Der Begriff Grundschuldbrief zusammengefasst:

  • Urkunde, die ein Grundstück mit einem Kredit belastet
  • Brief besteht neben der Eintragung im Grundbuch
  • Besitzer des Briefs = Gläubiger des Kredits

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