Grundbuchblattnummer (Wiki, Definition): Grundbuchblatt eines Grundstücks
Grundbuchblattnummer – In Deutschland werden Grundstücke im Hauptregister, dem Grundbuch, erfasst. Jedes Grundstück erhält eine eindeutige Identifikationsnummer, die als Grundbuchblattnummer bezeichnet wird. Diese Nummer dient der eindeutigen Zuordnung und Organisation der Grundstücke im Grundbuch. Die Grundbuchblattnummer befindet sich auf dem Deckblatt des Grundbuchauszuges, auch als Aufschrift bezeichnet, und ermöglicht somit eine schnelle Identifikation und Zugriff auf Informationen über das jeweilige Grundstück.
Beispiel: Grundbuchblattnummer
Hier sehen Sie ein Muster, das zeigt, wie ein Bestandsverzeichnis aussehen kann. Zur Orientierung und um falsche Zuordnungen zu vermeiden, wird die Grundbuchblattnummer bei Bestandsverzeichnis und den einzelnen Abteilungen angegeben. Auf dem Bild können Sie diese oben rechts erkennen.
So sieht ein Grundbuchauszug (Muster) aus
Die Grundbuchblattnummer finden Sie oben rechts.

Grundbuchblattnummer kurz erklärt
Der Begriff Grundbuchblattnummer im Überblick:
- Jede Immobilie bekommt im Grundbuch eine Nummer (Einlagezahl)
- Zu finden: Deckblatt vom Grundbuchauszug bzw. Grundbuchblatt
In unserem Immobilien-Ratgeber: Grundbuch finden Sie das nötige Wissen über Themen wie:
Erklärvideo: Bestandsverzeichnis & Abteilung 1-3
Abteilung 1, 2 und 3 einfach erklärt in diesem Video! Hier finden Sie mehr Immobilien Tipps auf YouTube.
Grundbuchblattnummer herausfinden

Grundbuch einsehen & verstehen
Wo findet man die Blattnummer im Grundbuch? Die Grundbuchblattnummer finden Sie auf dem Deckblatt bzw. der Aufschrift des Grundbuchauszuges. Auch ist diese, wie Sie oben am Beispiel sehen können, auf dem Bestandsverzeichnis eines Grundbuchblatts abgebildet.
Aber Sie können die Grundbuchblattnummer und die laufende Nr. eines bestimmten Flurstücks auch durch eine qualifizierte Auskunft aus dem Liegenschaftskataster (Katasteramt) erhalten. Des Weiteren können Sie sich beim Grundbuchamt unter Angabe der Anschrift über die Blattnummer informieren. Allerdings sollten Sie hier berechtigtes Interesse vorweisen können, andernfalls erhalten Sie keine Auskunft.
Wie findet man das Grundbuchblatt also?
- Auf dem Grundbuchauszug (Aufschrift oder Bestandsverzeichnis)
- qualifizierte Auskunft aus dem Liegenschaftskataster (Katasteramt)
- beim Grundbuchamt informieren (Anschrift angeben)
Grundbuchamt finden
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Grundbuchblatt vs. Grundbuchblattnummer: Der Unterschied
Viele verwechseln diese Begriffe — dabei sind sie klar zu trennen:
| Begriff | Definition | Wo zu finden |
|---|---|---|
| Grundbuchblatt | Das gesamte Dokument (Deckblatt + Bestandsverzeichnis + 3 Abteilungen), das alle Informationen zu einem Grundstück enthält | Im Grundbuchamt, als Auszug beantragbar |
| Grundbuchblattnummer | Die Nummer (z.B. „Blatt 1234“), unter der das Grundbuchblatt im Grundbuchheft der Gemeinde geführt wird. Eindeutige Kennung des Grundstücks im Grundbuch | Auf dem Deckblatt des Grundbuchauszugs, im Kaufvertrag |
| Flurstück-Nr. | Katasterliche Bezeichnung des Grundstücks (z.B. Gemarkung Mühlheim, Flur 3, Flurstück 45/2) — nicht zu verwechseln mit der Grundbuchblattnummer! | Im Liegenschaftskataster, Flurkarte |
Aufbau eines Grundbuchblatts: Was bedeutet was?
Jedes Grundbuchblatt in Deutschland ist nach § 4 GBO (Grundbuchordnung) einheitlich aufgebaut — fünf Teile, immer in derselben Reihenfolge:
| Teil | Inhalt | Wichtig für |
|---|---|---|
| Deckblatt (Aufschrift) | Grundbuchamt, Gemeinde, Gemarkung, Grundbuchband, Grundbuchblattnummer | Identifizierung |
| Bestandsverzeichnis | Lage, Größe und Art des Grundstücks (Flur, Flurstück, m²) | Grundstücksidentifizierung, Größe |
| Abteilung I | Eigentümer (Name, Anschrift, Erwerbsgrund, Miteigentumsanteile) | Eigentümerprüfung |
| Abteilung II | Lasten und Beschränkungen (Wegerecht, Wohnrecht, Nießbrauch, Vorkaufsrecht, Auflassungsvormerkung) | Belastungen vor Kauf prüfen! |
| Abteilung III | Grundpfandrechte: Grundschulden, Hypotheken (Sicherheiten für Bankdarlehen) | Kreditbelastung erkennen |
Grundbuchblattnummer herausfinden: 5 Wege
Weg 1: Im Kaufvertrag nachschauen (schnellste Methode)
In jedem notariellen Kaufvertrag und Grundschuldbestellungsvertrag ist die Grundbuchblattnummer angegeben. Suchen Sie nach dem Begriff „Grundbuch des Amtsgerichts [Stadtname], Blatt [Nummer]“. Diese Angabe steht in der Regel in den ersten zwei Seiten des Kaufvertrages.
Weg 2: Online-Grundbucheinsicht
In Deutschland gibt es das Grundbuchportal (grundbuch-portal.de) sowie regionale Online-Portale der Landesjustizbehörden. Eigentümer haben Antragsrecht auf Einsicht — Dritte nur bei berechtigtem Interesse (§ 12 GBO). Kosten: 4,50–8,00 EUR pro Abruf. Verfügbarkeit variiert je Bundesland (Bayern und NRW vollständig digitalisiert, andere Bundesländer teilweise).
Weg 3: Beim Grundbuchamt anfragen
Das zuständige Grundbuchamt (beim jeweiligen Amtsgericht) kann die Grundbuchblattnummer auf Anfrage herausgeben — sofern ein berechtigtes Interesse (§ 12 GBO) nachgewiesen wird. Eigentümer erhalten Auskunft formlos, Käufer mit Kaufvertragsentwurf.
Weg 4: Über die Liegenschaftskarte (Flurkarte)
Die Liegenschaftskarte des Katasteramts zeigt Flurstücke. Über die Flurstücksnummer kann das Katasteramt die zugehörige Grundbuchblattnummer ermitteln — da Kataster und Grundbuch in Deutschland verknüpft sind (§ 2 GBO).
Weg 5: Alte Unterlagen (Erbfälle)
Erbscheine, Testamente und ältere Kaufverträge enthalten oft die Grundbuchblattnummer. In Erbfällen empfiehlt es sich, beim zuständigen Grundbuchamt mit dem Nachnamen des Erblassers zu recherchieren — Grundbuchämter führen Namensregister.
Grundbuchauszug beantragen: Kosten und Dauer
| Auszugsart | Kosten | Dauer | Wann sinnvoll |
|---|---|---|---|
| Einfacher Auszug | 10–20 EUR | 1–5 Werktage | Eigentümerprüfung vor Kauf |
| Beglaubigter Auszug | 20–40 EUR | 3–7 Werktage | Bank, Notar, Behörden |
| Online-Abruf | 4,50–8 EUR | Sofort | Schnelle Eigenrecherche |
| Historischer Auszug | ab 40 EUR | 1–2 Wochen | Erbstreitigkeiten, historische Eigentumsrecherche |
Berechtigtes Interesse (§ 12 GBO): Nicht jeder darf in das Grundbuch schauen. Neben Eigentümern haben folgende Personen automatisch Antragsrecht: Gläubiger mit Pfandrecht, Mieter (für ihre Wohnung), Notar, Behörden, Personen mit notariellem Kaufvertrag.
Grundbuch Abteilung II: Welche Belastungen sind kritisch?
Beim Immobilienkauf ist Abteilung II oft die wichtigste — hier stecken die versteckten Probleme:
- Wegerecht: Dritte dürfen über das Grundstück laufen oder fahren — wirkt dinglich, bleibt auch nach Verkauf bestehen
- Wohnrecht (§ 1093 BGB): Eine bestimmte Person hat das Recht, auf Lebzeiten im Haus zu wohnen — auch wenn Sie der neue Eigentümer sind
- Nießbrauch (§ 1030 BGB): Dritter darf das Grundstück nutzen und die Früchte (Mieteinnahmen) einziehen — massiver Wertabzug
- Auflassungsvormerkung: Zeigt an, dass ein Kaufvertrag geschlossen wurde, aber noch nicht vollzogen. Kein neuer Käufer kann gleichrangig eingetragen werden
- Vorkaufsrecht: Gemeinde oder Dritter darf das Grundstück zum vereinbarten Kaufpreis erwerben — kann Verkauf blockieren
Häufige Fragen zur Grundbuchblattnummer
Kann eine Grundbuchblattnummer doppelt vergeben werden?
Nein. Innerhalb eines Grundbuchamts (Amtsgericht) ist die Grundbuchblattnummer einmalig. Deutschlandweit kann dieselbe Nummer existieren — deshalb ist die vollständige Angabe immer: Amtsgericht [Ort], [Gemarkung], Blatt [Nummer].
Wie ändert sich die Grundbuchblattnummer bei Grundstücksteilung?
Wird ein Grundstück geteilt, wird das ursprüngliche Grundbuchblatt auf das bisherige Flurstück beschränkt. Das neue Flurstück erhält eine neue Grundbuchblattnummer. Beim Zusammenlegen zweier Grundstücke (Vereinigung) wird eines der Grundbuchblätter geschlossen und alle Eintragungen in das andere übertragen.
Was bedeutet „Grundbuch geschlossen“?
Ein Grundbuchblatt wird geschlossen, wenn das Grundstück nicht mehr existiert (z.B. nach Vereinigung, Abschreibung oder Enteignung). Es bleibt im Archiv erhalten, ist aber nicht mehr aktuell. Auf dem Deckblatt steht dann „geschlossen“.
Kann ich das Grundbuch von einer anderen Gemeinde einsehen?
Grundsätzlich ja — sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. Zuständig ist das Grundbuchamt des Amtsgerichts, in dessen Bezirk das Grundstück liegt. In Deutschland gibt es rund 550 Grundbuchämter. Das richtige Amt finden Sie über das Justizministerialblatt Ihres Bundeslandes oder die Website des zuständigen Landesjustizministeriums.







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