Wohnungseigentum WEG: Wohnungseigentumsgesetz, Beispiele & Miteigentumsanteile

Wohnungseigentum – Wenn Sie eine Eigentumswohnung in einem Mehrparteienhaus kaufen, erwerben Sie gleichzeitig eine besondere Form des Sondereigentums – das Wohnungseigentum. Damit einher geht auch Ihr Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum. Was genau das bedeutet, erfahren Sie hier. Das Gegenteil des Wohnungseigentum ist das Teileigentum. Kann Wohnungseigentum in Teileigentum umgewandelt werden? Lesen Sie hier alles zum Thema Wohnungseigentum.

Was ist Wohnungseigentum?

Das Wohnungseigentum beschreibt das Sondereigentum an Ihrer eigenen Wohnung innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Dieses ist mit dem Miteigentumsanteil an der gesamten Immobilie verbunden.

Wohnungseigentum = Sondereigentum an Wohnung + Miteigentum an Grundstück

Wenn man eine Terrasse oder einen Garten am Haus zusätzlich nutzen darf, fällt dies unter das Sondernutzungsrecht am Gemeinschaftseigentum (alle Anlagen oder Räume für den gemeinschaftlichen Gebrauch). Auch Keller können zum Wohnungseigentum gehören, wenn diese in der Teilungserklärung als bewohnbar markiert sind.

Zu dem Wohnungseigentum zählt:

  • eigene Wohnung
  • abgetrennte Kellerräume und Garagenplätze

Das Wohnungseigentum in Kürze:

  • Sondereigentum an eigener Wohnung
  • plus Miteigentumsanteil an gesamter Immobilie

Alle Räume, die für nicht wohnliche, sondern gewerbliche Zwecke genutzt werden, fallen unter das Teileigentum. Tipp! Lesen Sie hier alles zum Thema Teileigentum genau nach.

Hier sehen Sie mehrere Mehrparteienhäuser in einer Stadt mit einer Gewerbefläche im Untergeschoss.

Wie erwähnt, ist das Wohnungseigentum immer mit einem Miteigentumsanteil am Gesamteigentum verbunden. Was genau ist aber das Miteigentum? Hier haben wir einen kleinen Exkurs zum Miteigentumsanteil für Sie.

Exkurs: Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum

Miteigentum erwirbt man automatisch, wenn man Sonderrechte an einer Immobilie erwirbt. Einem Miteigentümer gehört somit auch ein Teil des Grundstücks, auf dem die Immobilie steht. Somit setzt sich Ihr Besitz aus Sondereigentum, Miteigentumsanteilen am Grundstück und dem Gemeinschaftseigentum zusammen.

Generell werden die Kosten unter den Eigentümern nach dem Wohnungseigentumsgesetz nach Miteigentumsanteilen verteilt. Der Miteigentumsanteil gibt in Form eines Wertes an, wie groß der Anteil eines Eigentümers am Gemeinschaftseigentum ist. Er wird in der Regel als Bruchteil von 1.000 angegeben und muss in der Teilungserklärung vermerkt sein.

Miteigentumsanteil in Kürze:

  • Wert der Anteil eines Eigentümers an Gemeinschaftseigentum angibt
  • wird in Bruchteil von 1.000 angegeben
  • in Teilungserklärung vermerkt

Das Wohnungseigentum bildet gemeinsam mit dem Teileigentum das Sondereigentum, welches das Gegenteil des Gemeinschaftseigentums darstellt. Lesen Sie hier kurz, was der genaue Unterschied der beiden Eigentumsarten ist.

Unterschied Teileigentum und Wohneigentum

Sie wissen nun, was das Wohnungseigentum beinhaltet. Dem gegenüber steht das Teileigentum, für all die Räume, die nicht zum wohnen, sondern als Gewerbliche Fläche verwendet werden. Doch was ist der genaue Unterschied? Der Unterscheid zwischen Wohnungseigentum und Teileigentum liegt vor allem in der Nutzungsbestimmung. Das Wohnungseigentum darf, wie schon angedeutet, ausschließlich zum Wohnen genutzt werden, das Teileigentum zu Gewerblichen und Nicht-wohnzwecken.

Der Unterschied:

  • liegt in Nutzungsbestimmung
  • Wohneigentum: Wohnen
  • Teileigentum: Gewerbe

Tipp! Lesen Sie hier alles zum Thema Teileigentum vs. Wohnungseigentum!

Hier sehen Sie ein typisches Mehrfamilienhaus mit mehreren Wohnungen und Balkonen.

Rechtliche Grundlagen des Wohnungseigentums

Rechtlich wird das Wohnungseigentum wie das Sondereigentum behandelt, da es, wie das Teileigentum, eine Unterkategorie dessen ist. Um das Wohnungseigentum rechtlich gültig zu machen, muss es drei wichtige Auflagen erfüllen. Diese Auflagen lauten:

  1. Sondereigentum an den jeweiligen Räumen muss vorhanden sein.
  2. Es besteht immer ein Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum.
  3. Es besteht ein Mitgliedschaftsrecht an der Wohnungseigentümergemeinschaft.

Wie beim Sondereigentum müssen Sie als Eigentümer selbst für das Wohnungseigentum aufkommen. Das heißt, Sie sind zu 100% für die Kosten, die für Ihr Wohnungseigentum anfallen, verantwortlich und müssen sich selbst um Sanierung, Reparaturen und Modernisierungen innerhalb des Wohnungseigentums kümmern.

Wohnungseigentumsgesetz: Rechte und Pflichten

Das Wohnungseigentum, sowie die Rechte für die Begründung, wird im Wohnungseigentumsgesetz geregelt. Hier steht festgeschrieben, welche Rechte und Pflichten die Wohnungseigentümer zu befolgen haben, sowie die Aufteilung und Verwaltung in Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum. Wenn in einem Kaufvertrag für eine Eigentumswohnung das Sonderrecht an einer Wohnung eingetragen ist, bedeutet das, dass Ihnen gleichzeitig das Wohnungseigentum zusteht.

Das Wohnungseigentumsgesetz zusammengefasst:

  • regelt Begründung von Wohnungseigentum
  • Aufteilung der Eigentumsarten

Eigentümergemeinschaft im Überblick

Wenn Sie eine Eigentumswohnung kaufen, werden Sie automatisch Teileigentümer der gesamten Immobilie und treten somit auch in eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ein. Der Zusammenschluss aller Eigentümer kann Ihnen viele Vorteile für die anfallenden Kosten in Ihrem gewählten Mehrparteienhaus bringen.

Der größte Vorteil einer Eigentümergemeinschaft ist, dass Sie als einzelner Eigentümer nie zu 100% für die anfallenden Kosten (Sanierung, Renovierung & Co.) verantwortlich sind. Als Nachteil lässt sich aufführen, dass Sie Kompromisse mit den anderen Eigentümern eingehen müssen und keine Macht zur alleinigen Entscheidung haben.

Jede Eigentümergemeinschaft muss regelmäßig zu einer Eigentümerversammlung zusammentreten, um anstehende wichtige Dinge rund um die Immobilie zu besprechen. In diesem Ratgeber finden Sie alles wichtige, was Sie als Eigentümer einer Eigentumswohnung wissen müssen.

Gemeinschaftseigentum: Verwaltung, Finanzierung & Beispiele

In einer Mehrparteienhaus hat jeder Eigentümer einer Eigentumswohnung ein Recht auf das Gemeinschaftseigentum. Wenn Sie Mitglied in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) werden, tragen Sie gemeinsam mit den anderen Eigentümern die Kosten für Sanierung und bauliche Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum der Immobilie. Alles, was nicht unter Ihr eigenes Sondereigentum fällt, wird als Gemeinschaftseigentum gewertet. Doch was genau zählt dazu? Und wie wird es Verwaltet? Alles wichtige dazu erfahren Sie hier. Tipp! Lesen Sie hier alles zu Gemeinschaftseigentum vs. Sondereigentum, was ist der Unterschied?