Wertstimmrecht (Wiki, Definition): Stimmrechtsprinzip nach Miteigentumsanteil
Wertstimmrecht - Das Wertstimmrecht gehört zu den Stimmrechtsprinzipien einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Wird bei der Eigentümerversammlung unter den Eigentümer abgestimmt, kann das Wertstimmrecht für das Auszählen der Stimmen angewandt werden.
Beim Wertstimmrecht richtet sich die Stimme an der Größe der Miteigentumsanteile aus. Wie hoch diese sind, ist in der Teilungserklärung festgelegt. Je mehr Miteigentumsanteile eines der WEG-Mitglieder besitzt, desto mehr Gewicht hat auch seine Stimme.
Alternativ kann auch das Kopfstimmrecht oder das Objektstimmrecht angewandt werden.
Finden Sie hier mehr zu den Themen Wohnungseigentumsgesetz, Eigentümerversammlungsprotokoll und Mehrheitsbeschluss.
Wertstimmrecht kurz zusammengefasst
Alles Wichtige zum Wertstimmrecht auf einen Blick:
- eines der drei Stimmrechtsprinzipien einer WEG
- Voraussetzung: Kein Kopfstimmrecht vereinbart
- Anzahl der Stimmen hängt von den Miteigentumsanteilen ab
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