Stimmrechtsprinzip WEG (Wiki, Definition): Zählung der Stimmen der Wohnungseigentümer
Stimmrechtsprinzip WEG - Wird auf einer Eigentümerversammlung zu einem Tagesordnungspunkt abgestimmt, wird vom Stimmrechtsprinzip definiert, wie die einzelnen Stimmen zu zählen sind. Das Kopfstimmrecht ist zwar das nach § 25 Abs. 2 Satz 1 WoEigG vorgesehene Stimmrechtsprinzip der WEG, alternativ können aber auch andere Stimmrechtsprinzipien vereinbart werden. Am Verbreitesten sind das Objektsstimmrecht und das Wertstimmrecht.
Die drei Stimmrechtsprinzipien auf einen Blick:
Finden Sie hier mehr zu den Themen Wohnungseigentumsgesetz, Eigentümerversammlungsprotokoll und Mehrheitsbeschluss.
Stimmrechtsprinzip kurz zusammengefasst
Alles Wichtige zum Stimmrechtsprinzip in kurz:
- definiert, wie die Stimmen der Wohnungseigentümer zu zählen sind
- gesetzlich verankert ist das Kopfstimmrecht
- Alternativen: Objektsstimmrecht & Wertstimmrecht
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