Stimmrechtsprinzip WEG (Wiki, Definition): Zählung der Stimmen der Wohnungseigentümer

Stimmrechtsprinzip WEG – Wird auf einer Eigentümerversammlung zu einem Tagesordnungspunkt abgestimmt, wird vom Stimmrechtsprinzip definiert, wie die einzelnen Stimmen zu zählen sind. Das Kopfstimmrecht ist zwar das nach § 25 Abs. 2 Satz 1 WoEigG vorgesehene Stimmrechtsprinzip der WEG, alternativ können aber auch andere Stimmrechtsprinzipien vereinbart werden. Am Verbreitesten sind das Objektsstimmrecht und das Wertstimmrecht.

Die drei Stimmrechtsprinzipien auf einen Blick:

  1. Objektstimmrecht
  2. Kopfstimmrecht
  3. Wertstimmrecht

Finden Sie hier mehr zu den Themen Wohnungseigentumsgesetz, Eigentümerversammlungsprotokoll und Mehrheitsbeschluss.

Stimmrechtsprinzip kurz zusammengefasst

Alles Wichtige zum Stimmrechtsprinzip in kurz:

  • definiert, wie die Stimmen der Wohnungseigentümer zu zählen sind
  • gesetzlich verankert ist das Kopfstimmrecht
  • Alternativen: Objektsstimmrecht & Wertstimmrecht

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