Objektstimmrecht (Wiki, Definition): Stimmrechtsprinzip nach Sondereigentumsrechten

Objektstimmrecht – Bei dem Objektstimmrecht handelt es sich um eines der Stimmrechtsprinzipien einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Wird bei der Eigentümerversammlung unter den Eigentümer abgestimmt, kann das Objektstimmrecht für das Auszählen der Stimmen angewandt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass in der Gemeinschaftsordnung der WEG kein anderes Stimmrecht vereinbart wurde.

Wird das Objektstimmrecht genutzt, hat das WEG-Mitglied genauso viele Stimmen inne, wie es Sondereigentumsrechte hat. Besitzt ein Eigentümer also fünf Wohnungen, hat er auch fünf Stimmen.

Alternativ kann auch das Kopfstimmrecht oder das Wertstimmrecht angewandt werden.

Finden Sie hier mehr zu den Themen Wohnungseigentumsgesetz, Eigentümerversammlungsprotokoll und Mehrheitsbeschluss.

Objektstimmrecht kurz zusammengefasst

Alles Wichtige zum Objektstimmrecht auf einen Blick:

  • eines der drei Stimmrechtsprinzipien einer WEG
  • Voraussetzung: Kein Kopfstimmrecht vereinbart
  • Anzahl der Stimmen hängt von der Anzahl der Sondereigentumsrechte ab

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