Rechtsdienstleistungsgesetz (Wiki, Definition): Rechtsberatung bei Architekt, Hausverwaltung & Co.
Rechtsdienstleistungsgesetz (Bedeutung) Immobilien Wiki – Das Rechtsdienstleistungsgesetz erlaubt seit seiner Verabschiedung am 1.7.2008 das Erbringen außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen. Somit dürfen jetzt auch Nichtjuristen im Rahmen einer Nebenleistung eine Rechtsberatung durchführen. Zum Beispiel dürfen nun auch Architekten oder Hausverwaltungen ihre Kunden zur deutschen Rechtsprechung beraten.
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Rechtsdienstleistungsgesetz kurz erklärt
Alles wichtige zum Rechtsdienstleistungsgesetz zusammengefasst:
- Verabschiedung: 1.7.2008
- erlaubt Nichtjuristen das Durchführen von Rechtsberatungen
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