Architekt (Wiki, Definition): Bauwerke planen, Bau überwachen und leiten
Architekt – Ein Architekt ist jemand, der Bauwerke plant, gestaltet und entwirft. Er ist durch ein Studium auf dem Gebiet der Baukunst ausgebildet. Zudem überwacht er die Ausführung des geplanten Bauwerkes und leitet diese als Bauleiter des Projektes in die Wege. Zu seinen Aufgaben gehört auch die Änderung oder Umgestaltung eines schon bestehenden Bauwerkes oder Gebäudes. Zudem fallen einem Architekten diverse Ingenieurtätigkeiten zu, in welchen er sich um das technische Entwerfen eines Gebäudes kümmern muss.
Es gibt verschiedene Arten eines Architekten:
- Architekt
- Innenarchitekt
- Landschaftsarchitekt
- Stadtplaner
Lesen Sie hier mehr zum Thema Baufirma, Handwerker und Innenausbau.
Architekt im Überblick
Hier nochmal alles zum Thema Architekt in Kürze:
- entwirft und plant Bauwerke
- für den Bau eine Immobilie notwendig
- überwacht als Bauleiter die Ausführung der geplanten Bauwerke
- hat neben Planung und Überwachung die Tätigkeiten eines Ingenieurs
Tipp! Architektur studieren.
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Über 1.000 Fachbegriffe von unseren Experten erklärt! Komprimiert, einfach & verständlich. Entdecken Sie hier mehr Wissen für Investoren und Investorinnen:Aufgaben eines Architekten: Was macht er wirklich?
Ein Architekt übernimmt weit mehr als das Zeichnen von Grundrissen. Er begleitet ein Bauprojekt von der ersten Idee bis zur Abnahme — und darüber hinaus. Die konkreten Aufgaben umfassen:
- Bedarfsanalyse und Grundlagenermittlung: Wünsche, Budget und Rahmenbedingungen des Bauherrn werden erfasst.
- Entwurfsplanung: Entwicklung von Grundrissen, Schnitten und Ansichten; Festlegung von Raumkonzept und Gestaltung.
- Genehmigungsplanung: Erstellung aller baurechtskonformen Unterlagen für den Bauantrag bei der zuständigen Behörde.
- Ausführungsplanung: Detailpläne im Maßstab 1:50 oder 1:20 für alle Gewerke — Grundlage für die Ausführung auf der Baustelle.
- Ausschreibung und Vergabe: Leistungsverzeichnisse erstellen, Angebote einholen und vergleichen, Handwerker auswählen.
- Bauleitung: Koordination aller Gewerke, Überwachung der Ausführungsqualität, Besprechungen, Mängelrügen.
- Kosten- und Terminkontrolle: Budgetüberwachung, Nachtragsprüfung, Terminplan-Management.
- Abnahme: Gemeinsame Abnahme aller Bauleistungen, Protokollierung von Mängeln.
- Objektbetreuung und Dokumentation: Begleitung in der Gewährleistungsphase, Bestandsdokumentation, Mängelmanagement.
Wichtig: Ein Architekt trägt Planungsverantwortung. Er haftet für Planungsfehler, falsche Kostenschätzungen und Verzögerungen — das unterscheidet ihn grundlegend von einem Bauzeichner oder Techniker.
HOAI Leistungsphasen: Die 9 Phasen im Überblick
Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gliedert die Leistungen in 9 Leistungsphasen (LP). Jede Phase hat einen definierten Leistungsinhalt und einen typischen Honoraranteil am Gesamthonorar:
| Phase | Bezeichnung | Inhalt | Honoraranteil |
|---|---|---|---|
| LP 1 | Grundlagenermittlung | Bedarfsermittlung, Analyse Planungsgrundlagen, Behördenkontakte | ca. 2 % |
| LP 2 | Vorplanung | Erarbeitung von Lösungsvarianten, grobe Kostenschätzung (DIN 276) | ca. 7 % |
| LP 3 | Entwurfsplanung | Durchgearbeiteter Entwurf, Kostenberechnung, Baubeschreibung | ca. 15 % |
| LP 4 | Genehmigungsplanung | Bauantragsunterlagen, Abstimmung mit Behörden | ca. 3 % |
| LP 5 | Ausführungsplanung | Detailpläne für alle Gewerke, Maßstab 1:50 bis 1:1 | ca. 25 % |
| LP 6 | Vorbereitung der Vergabe | Leistungsverzeichnisse, Massenermittlung, Kostenschätzung je Gewerk | ca. 10 % |
| LP 7 | Mitwirkung bei der Vergabe | Angebotsauswertung, Vergabeempfehlung, Auftragserteilung | ca. 4 % |
| LP 8 | Objektüberwachung (Bauleitung) | Bauleitung, Qualitätskontrolle, Abnahme, Kostenkontrolle | ca. 31 % |
| LP 9 | Objektbetreuung | Gewährleistungsmanagement, Mängelrügen, Bestandsdokumentation | ca. 3 % |
Praxishinweis: Die Phaseneinteilung ist auch Grundlage für Abschlagsrechnungen. Nach Abschluss von LP 3 (Entwurf) sind beispielsweise typisch 27 % des Gesamthonorars fällig. Viele Bauherren beauftragen zunächst nur LP 1–4 und entscheiden danach über die weiteren Phasen.
Architekt beauftragen: Vollbeauftragung vs. Teilbeauftragung
Sie können einen Architekten für alle 9 Leistungsphasen engagieren (Vollbeauftragung) oder nur einzelne Phasen beauftragen (Teilbeauftragung). Beide Modelle haben ihre Berechtigung:
| Modell | Was wird beauftragt | Vorteil | Nachteil |
|---|---|---|---|
| Vollbeauftragung (LP 1–9) | Alle Phasen aus einer Hand | Maximale Qualitätskontrolle, ein Ansprechpartner, geringste Reibungsverluste | Höchste Kosten; Architekt kontrolliert sich zum Teil selbst (Bauleitung nach eigener Planung) |
| Planung + Genehmigung (LP 1–4) | Entwurf und Baugenehmigung, keine Bauleitung | Günstigerer Einstieg; für Bauträger-Projekte mit eigenem Projektmanagement sinnvoll | Keine unabhängige Bauleitung; Planungsfehler werden auf der Baustelle kaum entdeckt |
| Bauleitung einzeln (LP 8) | Nur Überwachung der Ausführung | Eigene Planung vorhanden (z.B. Fertighaus); günstigerer Architekten-Einstieg möglich | Architekt haftet nur eingeschränkt, da er Planung nicht kannte |
| Beratungsmandat | Einzelne Leistungen nach Bedarf (Baugutachten, Abnahme, Kostenkontrolle) | Maximale Flexibilität; z.B. für Käufer bei der Abnahme eines Neubaus | Kein ganzheitlicher Überblick; punktuelle Haftung schwer durchsetzbar |
Empfehlung für Eigenheimbauer: Beauftragen Sie mindestens LP 1–5 + LP 8. Die Bauleitung (LP 8) ist mit 31 % Honoraranteil die kostspieligste Phase — aber auch diejenige, die die meisten Mängel verhindert. Wer an LP 8 spart, zahlt häufig mehr durch Mängelbeseitigung.
Architekt Kosten: Was kostet ein Architekt?
Die Honorare von Architekten orientieren sich an der HOAI. Maßgeblich sind die anrechenbaren Kosten (vereinfacht: Baukosten ohne Grundstück und Außenanlagen) sowie die Honorarzone (I bis V, je nach Planungsschwierigkeit). Für ein Einfamilienhaus gilt in der Regel Honorarzone III.
| Bausumme (anrechenb.) | Honorar Vollbeauftragung LP 1–9 (Orientierung) | Honorar LP 1–5 + LP 8 (ohne Vergabe) |
|---|---|---|
| 150.000 € | ca. 22.000 – 28.000 € | ca. 18.000 – 23.000 € |
| 250.000 € | ca. 32.000 – 42.000 € | ca. 26.000 – 35.000 € |
| 300.000 € | ca. 37.000 – 50.000 € | ca. 30.000 – 41.000 € |
| 400.000 € | ca. 48.000 – 65.000 € | ca. 39.000 – 53.000 € |
| 600.000 € | ca. 67.000 – 90.000 € | ca. 55.000 – 74.000 € |
Hinweise zu den Zahlen:
- Die HOAI gibt seit 2021 nur noch Orientierungswerte vor (kein verbindlicher Mindest-/Höchstsatz nach EuGH-Urteil C-377/17). Verhandlungen unter und über diesen Werten sind möglich.
- Pauschalhonorare sind zulässig — achten Sie auf klare Definition des Leistungsumfangs im Architektenvertrag.
- Nebenkosten (Reise, Vervielfältigungen, Gebühren) werden üblicherweise mit 3–7 % pauschal abgegolten oder einzeln abgerechnet.
- Das Honorar ist im Vergleich zur Bausumme moderat: Bei einer 300.000-€-Bausumme entsprechen 40.000 € Honorar ca. 13 % — Planungsfehler durch fehlende Architektenleistung kosten oft deutlich mehr.
Weitere Kostenpositionen rund um den Hausbau finden Sie im detaillierten Artikel zu Architekt Kosten sowie in unserem Überblick über Kaufnebenkosten nach Bundesland.
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Architekt oder Bauingenieur — wo liegt der Unterschied?
Die Begriffe werden im Alltag oft verwechselt. Beide Berufe erfordern ein Studium, haben aber unterschiedliche Schwerpunkte und Befugnisse:
| Kriterium | Architekt | Bauingenieur |
|---|---|---|
| Studium | Architektur (Gestaltung, Raum, Recht) | Bauingenieurwesen (Konstruktion, Statik, TGA) |
| Schwerpunkt | Entwurf, Gestaltung, Ganzheitliche Planung | Tragwerksplanung, Statik, Infrastruktur, TGA |
| Bauvorlageberechtigung | Ja — für Hochbauprojekte (Wohngebäude, Gewerbe) | Je nach Bundesland und Fachrichtung; für Ingenieurbauwerke ja |
| Kammermitgliedschaft | Pflicht (Architektenkammer BAK) | Pflicht bei Planvorlageberechtigung (Ingenieurkammer) |
| Typisches Einsatzfeld | Wohnhäuser, Büros, Museen, Sanierung | Brücken, Industrie, Statik für Hochbau, Straßenbau |
| Zusammenarbeit | Beauftragt häufig Bauingenieur als Fachplaner (Statik, TGA) | Arbeitet als Fachplaner im Architektenteam oder eigenständig bei Ingenieurbauwerken |
Beim Bau eines Einfamilienhauses ist der Architekt der richtige Ansprechpartner. Der Bauingenieur wird vom Architekten für Teilleistungen hinzugezogen — etwa für die Tragwerksplanung oder die Planung der technischen Gebäudeausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär).
Guten Architekten finden: Worauf achten?
Die Wahl des richtigen Architekten ist eine der wichtigsten Entscheidungen beim Hausbau. Achten Sie auf folgende Punkte:
- BAK-Eintragung prüfen: Nur eingetragene Mitglieder der Architektenkammer dürfen den geschützten Titel „Architekt“ tragen. Die Eintragung ist über die jeweilige Länderkammer online prüfbar.
- Portfolio und Referenzprojekte: Schauen Sie sich realisierte Projekte an — idealerweise in ähnlicher Größenordnung und Nutzungsart wie Ihr Vorhaben.
- Persönlicher Eindruck beim Erstgespräch: Sie arbeiten mehrere Jahre zusammen. Kommunikation und gegenseitiges Vertrauen sind entscheidend.
- Regionale Kenntnisse: Ein Architekt mit lokaler Erfahrung kennt die Baubehörde, regionale Handwerker und Besonderheiten des Bebauungsplans.
- Klarer Architektenvertrag: Leistungsumfang (Leistungsphasen), Honorar, Zahlungsplan und Haftungsregelungen müssen schriftlich fixiert sein.
- Referenzgespräche: Fragen Sie frühere Bauherren nach ihren Erfahrungen — gerade hinsichtlich Kostentreue und Termineinhaltung.
- Berufshaftpflichtversicherung: Bestehen Sie auf einem Nachweis einer aktuellen Berufshaftpflicht. Sie sichert Sie bei Planungsfehlern ab.
Architekt und Baugenehmigung
Für die Einreichung eines Bauantrags benötigen Sie in Deutschland eine bauvorlageberechtigte Person. Wer das sein darf, regeln die Landesbauordnungen — und die Regeln unterscheiden sich je nach Bundesland.
Grundsatz: Eingetragene Architekten sind in allen Bundesländern bauvorlageberechtigt. Das bedeutet: Sie dürfen den Bauantrag unterschreiben und sind gegenüber der Behörde verantwortlich für die Vollständigkeit und Korrektheit der Unterlagen.
Unterschied zu anderen Planungsberufen:
- Bauzeichner dürfen in keinem Bundesland eigenständig Bauanträge einreichen — sie erstellen die Zeichnungen, die ein Architekt unterschreibt.
- Bautechniker (staatlich geprüft) haben in einigen Bundesländern eingeschränkte Bauvorlageberechtigung, jedoch nur für einfache Gebäude (z.B. Gebäude der Gebäudeklasse 1–3).
- Bauingenieure sind für Ingenieurbauwerke (Brücken, Stützmauern) bauvorlageberechtigt; für Hochbauprojekte je nach Bundesland und Kammereintragung.
Wer also ein Einfamilienhaus oder eine Aufstockung plant: Ohne eingetragenen Architekten kommt der Bauantrag nicht durch. Eine Baugenehmigung für wesentliche Baumaßnahmen ohne Architekt zu erhalten, ist in der Regel nicht möglich.
Weiterführend empfehlen wir unsere Artikel zu Architekt Kosten im Detail sowie zu Bauplan und Grundriss: Was gehört dazu?.
FAQ
Muss ich einen Architekten beauftragen?
Das kommt auf die Art des Bauvorhabens an. Für genehmigungspflichtige Neubauten, Anbauten oder wesentliche Umbauten schreiben die Landesbauordnungen eine bauvorlageberechtigte Person vor — das ist in der Regel ein eingetragener Architekt. Kleinere Vorhaben (z.B. Gartenhaus bis 50 m², abhängig vom Bundesland) sind häufig genehmigungsfrei und benötigen keinen Architekten. Prüfen Sie stets die jeweilige Landesbauordnung oder fragen Sie bei der Baubehörde nach.
Was ist der Unterschied zwischen Architekt und Bauingenieur?
Ein Architekt ist auf Entwurf, Gestaltung und die ganzheitliche Planung von Gebäuden spezialisiert — und trägt die Bauvorlageberechtigung für Hochbauprojekte. Ein Bauingenieur fokussiert auf Tragwerksplanung, Statik, Infrastruktur und technische Gebäudeausrüstung. In der Praxis arbeiten beide zusammen: Der Architekt koordiniert, der Bauingenieur liefert Fachplanung für Statik oder TGA. Für den Bau eines Wohnhauses ist der Architekt der primäre Ansprechpartner.
Wie viel verdient ein Architekt?
Angestellte Architekten verdienen laut aktuellen Gehaltserhebungen in Deutschland zwischen 38.000 und 65.000 € brutto jährlich. Mit Berufserfahrung und in leitenden Positionen sind 70.000–90.000 € möglich. Selbstständige Architekten im eigenen Büro können deutlich mehr oder weniger verdienen — das Einkommen hängt stark von der Auftragslage, der Bürogröße und den Projekten ab. Architektur gilt im Vergleich zu anderen Ingenieurberufen als unterdurchschnittlich entlohnt, trotz langer Ausbildungszeit (Studium + Berufspraktikum).
Kann ich ohne Architekt bauen?
Bei genehmigungsfreien Vorhaben (Carport, kleines Gartenhaus, Innensanierung ohne tragende Wände) ist kein Architekt erforderlich. Bei allem, was eine Baugenehmigung erfordert, brauchen Sie eine bauvorlageberechtigte Person — das ist praktisch immer ein eingetragener Architekt. Beim Kauf eines Bauträger-Fertighauses übernimmt der Bauträger die Planungsverantwortung; ein eigener Architekt ist dann optional, aber als unabhängige Kontrollinstanz oft empfehlenswert.

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