Legionellen (Wiki, Definition): Bakterien im Wasser
Legionellen sind stäbchenförmige Bakterien der Gattung Legionella, die in jedem Trinkwassersystem zwischen 25 °C und 55 °C explosionsartig wachsen können — und für Vermieter in Deutschland eine handfeste Haftungsfalle darstellen. Wer ein Mehrfamilienhaus mit zentraler Warmwasserbereitung besitzt, ist nach der Trinkwasserverordnung (TrinkwV, § 14b) zur regelmäßigen Beprobung verpflichtet. Bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwerts von 100 KBE/100 ml drohen Sanierungskosten zwischen 800 und 25.000 Euro, Mietminderungen von bis zu 100 % und im schlimmsten Fall strafrechtliche Konsequenzen nach § 75 IfSG. Dieser Artikel zeigt, was Eigentümer, Verwalter und Käufer wirklich wissen müssen — inklusive Bundesland-Unterschiede, BGH-Rechtsprechung und konkreten Rechenbeispielen.
Legionellen: Was Eigentümer und Vermieter konkret wissen müssen
Legionellen leben natürlich in Süßwasser, werden aber erst im warmen Hausinstallationssystem gefährlich. Übertragen werden sie ausschließlich durch lungengängige Aerosole — also Duschnebel, Whirlpool-Tröpfchen oder Klimaanlagen-Auslässe. Trinken ist unbedenklich, einatmen kann tödlich sein. Allein in Deutschland sterben nach RKI-Schätzung jährlich 1.500 bis 4.000 Menschen an einer ambulant erworbenen Legionellose — die Dunkelziffer wird deutlich höher angesetzt.
Krankheitsbilder durch Legionellen im Wasser
Die Bakterien lösen zwei klinisch relevante Krankheitsbilder aus, die sich erheblich unterscheiden — sowohl in Schwere als auch in den juristischen Folgen für den Vermieter.
| Krankheitsbild | Inkubation | Letalität | Meldepflicht |
|---|---|---|---|
| Legionärskrankheit (Pneumonie) | 2–10 Tage | 5–10 % (ambulant), bis 80 % (Intensiv) | Ja, § 7 IfSG |
| Pontiac-Fieber (grippeartig) | 5–66 Stunden | < 1 % | Nein |
| Wundinfektion (selten) | variabel | variabel | Einzelfallprüfung |
| Extrapulmonale Legionellose | 2–14 Tage | 10–30 % | Ja, § 7 IfSG |
Wachstumsbedingungen für Legionellen im Trinkwasser
Legionellen vermehren sich nicht beliebig — sie haben einen klaren Temperaturkorridor. Wer diesen versteht, kann die meisten Probleme baulich lösen, bevor sie entstehen.
- Optimum: 30 °C bis 45 °C Wassertemperatur
- Stagnation länger als 72 Stunden
- Biofilm in Leitungen und Duschköpfen
- Tot-Stränge nach Umbau oder Leerstand
- Warmwasser-Speicher unter 60 °C
- Zirkulation unter 55 °C Rücklauftemperatur
- Verzinkte Stahlleitungen mit Korrosion
- Gummi- oder EPDM-Dichtungen als Nährboden
Risikobereiche im typischen Mehrfamilienhaus
Erfahrungsgemäß konzentrieren sich 80 % aller Befunde auf wenige bauliche Schwachstellen. Wer ein Bestandsobjekt erwirbt und vor der Kapitalanlagen-Kalkulation die Anlage durchgeht, sollte folgende Punkte gezielt abklopfen:
- Gäste-WCs mit Dusche, die selten genutzt werden
- Leerstandswohnungen ohne Spülplan
- Garten- und Außenzapfstellen im Winter
- Über Jahre nicht entkalkte Duschköpfe
- Speicher mit Sediment am Boden
Legionellen-Pflichtprüfung: Was die TrinkwV von Vermietern verlangt
Die zentrale Norm ist § 14b TrinkwV in der aktuell geltenden Fassung. Sie unterscheidet streng zwischen privaten Selbstnutzern und gewerblich-öffentlicher Bereitstellung — und genau diese Abgrenzung übersehen viele Kapitalanleger beim ersten Mehrfamilienhaus.
Wer ist zur Legionellen-Untersuchung verpflichtet?
Pflicht besteht für Großanlagen mit gewerblicher oder öffentlicher Wasserabgabe. Konkret heißt das: jedes vermietete Mehrfamilienhaus mit zentraler Warmwasserversorgung und Speichern über 400 Litern oder Leitungen über 3 Litern Inhalt zwischen Speicher und Entnahmestelle.
| Konstellation | Prüfpflicht | Intervall |
|---|---|---|
| Einfamilienhaus, selbstgenutzt | Nein | — |
| Zweifamilienhaus, eine Einheit vermietet | Nein (privat) | — |
| MFH ab 3 WE, zentrale Warmwasseranlage | Ja | alle 3 Jahre |
| Hotel, Pflegeheim, Krankenhaus | Ja | jährlich |
| Dezentrale Durchlauferhitzer pro Wohnung | Nein | — |
| Ferienwohnung gewerblich vermietet | Ja | alle 3 Jahre |
| WEG mit gemischter Nutzung | Ja (anteilig) | alle 3 Jahre |
Bundesland-Unterschiede bei Vollzug und Bußgeld
Auch wenn die TrinkwV bundeseinheitlich gilt, ist der Vollzug Ländersache — und die Bußgeldpraxis variiert erheblich. Bayern und Baden-Württemberg gelten als streng, Berlin und Bremen verfolgen Versäumnisse erst bei Beschwerde durch Mieter. Die Kaufnebenkosten nach Bundesland zeigen, wie regional unterschiedlich auch andere Immobilienaspekte sein können.
| Bundesland | Bußgeldrahmen unterlassene Prüfung | Vollzugspraxis |
|---|---|---|
| Bayern | bis 25.000 € | aktiv, Datenabgleich Wasserversorger |
| Baden-Württemberg | bis 25.000 € | aktiv, Stichproben |
| NRW | bis 25.000 € | reaktiv, kommunal sehr unterschiedlich |
| Berlin | bis 25.000 € | überwiegend reaktiv |
| Sachsen | bis 25.000 € | aktiv in Großstädten |
| Hamburg | bis 25.000 € | mittel, Schwerpunkt Pflegeeinrichtungen |
Kosten der Legionellen-Beprobung im MFH
Die Beprobung selbst ist überschaubar — teuer wird es erst bei Befund. Diese Kosten lassen sich vollständig als Betriebskosten nach § 2 Nr. 8 BetrKV auf Mieter umlegen, was bei der Nebenkostenabrechnung und Mietrenditeberechnung oft übersehen wird.
| Posten | Kostenrahmen | Umlagefähig? |
|---|---|---|
| Probenahme (3 Stellen MFH) | 120–250 € | Ja |
| Laboranalyse je Probe | 30–60 € | Ja |
| Gefährdungsanalyse bei Befund | 400–900 € | Nein (Instandhaltung) |
| Thermische Desinfektion | 800–2.500 € | Nein |
| Strangsanierung Tot-Leitung | 1.500–8.000 € | Nein |
| Komplette Trinkwasserinstallation | 8.000–25.000 € | Nein |
| Anwaltskosten Mietminderungsabwehr | 500–2.500 € | Nein |
Praxis-Tipp: Beprobungskosten als feste Position in die Cashflow-Planung aufnehmen — bei einem MFH mit 8 WE und 3-Jahres-Intervall ergibt das eine jährliche Rückstellung von rund 100 €. Das klingt wenig, vergessen Vermieter es aber drei Zyklen lang, fehlen schnell 600 € im Liquiditätsplan, wenn die Rechnung zusammen mit einer notwendigen Sanierung kommt.
Legionellen-Befund: Maßnahmenwerte und Pflichten Schritt für Schritt
Bei einem Befund läuft eine klar geregelte Eskalationskette ab. Wer als Eigentümer hier zögert, riskiert ein Nutzungsverbot durch das Gesundheitsamt — und damit faktisch einen Mietausfall, der jede Eigenkapitalrendite für Monate auf null drücken kann.
Maßnahmenwerte nach Legionellen-Konzentration
Der entscheidende Schwellenwert liegt bei 100 koloniebildenden Einheiten pro 100 Milliliter (KBE/100 ml). Darunter gilt die Anlage als unauffällig, darüber wird gestaffelt eskaliert.
| Konzentration KBE/100 ml | Bewertung | Pflicht-Maßnahme |
|---|---|---|
| < 100 | unauffällig | nächste Routineprüfung |
| 100–999 | mittlere Kontamination | Gefährdungsanalyse + Sanierung |
| 1.000–9.999 | hohe Kontamination | kurzfristige Sanierung, Warnung Mieter |
| ≥ 10.000 | extreme Kontamination | Duschverbot, sofortige Sanierung |
Meldekette bei positivem Legionellen-Befund
Das Labor ist ab 100 KBE/100 ml direkt zur Meldung an das Gesundheitsamt verpflichtet — der Eigentümer wird also automatisch ins Verfahren gezogen, ob er will oder nicht.
- Labor meldet binnen 14 Tagen ans Gesundheitsamt
- Eigentümer informiert Mieter unverzüglich schriftlich
- Gefährdungsanalyse durch Sachverständigen beauftragen
- Sanierungskonzept erstellen und umsetzen
- Nachbeprobung frühestens 4 Wochen nach Sanierung
- Drei aufeinanderfolgende negative Proben für Entwarnung
Fristen und Reaktionszeiten im Detail
Die TrinkvV gibt keine starren Tagesfristen für die Sanierung vor — die Auslegung „unverzüglich“ bedeutet aber in der Praxis maximal 4 Wochen für die Gefährdungsanalyse und 3 Monate für die bauliche Umsetzung. Wer länger zögert, riskiert ein Ordnungsgeld nach § 50 TrinkvV.
| Schritt | Fristempfehlung | Rechtsfolge bei Versäumnis |
|---|---|---|
| Mieterinformation | 3–7 Tage nach Befund | Schadensersatzpflicht § 280 BGB |
| Gefährdungsanalyse | 4 Wochen | Bußgeld bis 25.000 € |
| Sanierungsbeginn | 3 Monate | Ordnungsverfügung, Zwangsgeld |
| Nachbeprobung | 4 Wochen nach Sanierung | kein Sanierungsnachweis |
Legionellen und Mietrecht: Mietminderung, Schadensersatz, Haftung
Der BGH hat in mehreren Urteilen klargestellt: Legionellenbefall ist ein Mangel der Mietsache nach § 536 BGB. Die Rechtsprechung ist mieterfreundlich — und für den Vermieter kostspielig.
Höhe der Mietminderung bei Legionellen-Befall
Die Minderungsquote richtet sich nach Konzentration und Nutzungseinschränkung. Bei einem Duschverbot greifen Gerichte regelmäßig zu zweistelligen Prozentsätzen — auch wenn der Mieter formal kalt duschen könnte.
| Situation | Mietminderung | Beispielurteil |
|---|---|---|
| Erhöhter Wert ohne Nutzungsverbot | 0–5 % | AG Dresden 140 C 4140/12 |
| Duschverbot nur Warmwasser | 10–25 % | AG Köln 201 C 545/13 |
| Komplettes Wassernutzungsverbot | 50–100 % | LG Berlin 67 S 76/15 |
| Erkrankung durch nachweisliche Verseuchung | + Schadensersatz, Schmerzensgeld | OLG Frankfurt 17 U 53/12 |
| Fehlende Information durch Vermieter | zusätzlich 5–15 % | AG München 433 C 4528/15 |
Strafrechtliche Risiken nach § 75 IfSG
Wird ein Mieter nachweislich durch verseuchtes Trinkwasser erkrankt, kann der Vermieter wegen fahrlässiger Körperverletzung (§ 229 StGB) belangt werden. Bei Todesfolge droht nach § 222 StGB Freiheitsstrafe bis 5 Jahre. Voraussetzung ist die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht — also genau das, was bei unterlassener Pflichtprüfung regelmäßig vorliegt.
Rechenbeispiel 1: Legionellen-Schaden in der Kapitalanlage
Ein Mehrfamilienhaus mit 8 Wohneinheiten, jeweils 80 m² zu 10 €/m² = 6.400 € Monatskaltmiete. Befund 4.500 KBE/100 ml, Duschverbot über 4 Monate, Sanierung nötig.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Mietminderung 20 % × 4 Monate × 6.400 € | − 5.120 € |
| Gefährdungsanalyse | − 750 € |
| Thermische Desinfektion (2x) | − 3.200 € |
| Strangsanierung 2 Tot-Leitungen | − 6.500 € |
| Nachbeprobungen 3x | − 600 € |
| Gesamtschaden | − 16.170 € |
Bei 6.400 € Monatskaltmiete entspricht das mehr als 2,5 Monatsmieten — ein Posten, der jede Cashflow-Planung sprengt und den realen Kaufpreisfaktor nach oben verschiebt.
Rechenbeispiel 2: Eskalation beim Sanierungs-Flip
Ein Investor kauft ein renovierungsbedürftiges 12-Parteien-Haus zur Sanierung und Weiterveräußerung. Die Trinkwasserprüfung wird beim Kauf vergessen. Sechs Monate nach Übernahme — mitten in der Modernisierung — ergibt eine Beprobung 18.500 KBE/100 ml. Folge: sofortiges Duschverbot, alle bewohnten Einheiten zahlen 60 % Mietminderung.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Mietausfall 60 % × 5 Monate × 7.200 € | − 21.600 € |
| Komplette Strangerneuerung | − 18.500 € |
| Zentrale Ultrafiltrationsanlage | − 6.500 € |
| Hotelkosten 3 Mieter zwangsumgelagert | − 4.200 € |
| Anwalt (zwei Mietminderungsklagen) | − 3.800 € |
| Verzögerung Verkauf, Zinsmehrkosten | − 7.500 € |
| Gesamtschaden | − 62.100 € |
Dieses Szenario zerstört regelmäßig die geplante Fix-and-Flip-Marge komplett — und zeigt, warum die Trinkwasser-Historie Teil jeder Due Diligence sein muss, bevor das maximale Investmentvolumen kalkuliert wird.
Legionellen-Prävention: Was beim Immobilienkauf zu prüfen ist
Beim Erwerb eines Bestandsobjekts gehört die Legionellen-Historie zur Pflicht-Due-Diligence — gleich nach Energieausweis und Grundbuch. Wer das übergeht, übernimmt fremde Probleme zum Vollpreis.
Due-Diligence-Checkliste Legionellen vor dem Kauf
Die letzten drei Beprobungsprotokolle sollten vom Verkäufer angefordert werden. Fehlen sie oder zeigen sich Mängel, ist das ein klassisches Verhandlungsargument — sowohl für den Kaufpreis als auch für die Notarkosten und anderen Kaufnebenkosten.

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