Legionellen (Wiki, Definition): Bakterien im Wasser

Legionellen sind stäbchenförmige Bakterien der Gattung Legionella, die in jedem Trinkwassersystem zwischen 25 °C und 55 °C explosionsartig wachsen können — und für Vermieter in Deutschland eine handfeste Haftungsfalle darstellen. Wer ein Mehrfamilienhaus mit zentraler Warmwasserbereitung besitzt, ist nach der Trinkwasserverordnung (TrinkwV, § 14b) zur regelmäßigen Beprobung verpflichtet. Bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwerts von 100 KBE/100 ml drohen Sanierungskosten zwischen 800 und 25.000 Euro, Mietminderungen von bis zu 100 % und im schlimmsten Fall strafrechtliche Konsequenzen nach § 75 IfSG. Dieser Artikel zeigt, was Eigentümer, Verwalter und Käufer wirklich wissen müssen — inklusive Bundesland-Unterschiede, BGH-Rechtsprechung und konkreten Rechenbeispielen.

Legionellen: Was Eigentümer und Vermieter konkret wissen müssen

Legionellen leben natürlich in Süßwasser, werden aber erst im warmen Hausinstallationssystem gefährlich. Übertragen werden sie ausschließlich durch lungengängige Aerosole — also Duschnebel, Whirlpool-Tröpfchen oder Klimaanlagen-Auslässe. Trinken ist unbedenklich, einatmen kann tödlich sein. Allein in Deutschland sterben nach RKI-Schätzung jährlich 1.500 bis 4.000 Menschen an einer ambulant erworbenen Legionellose — die Dunkelziffer wird deutlich höher angesetzt.

Krankheitsbilder durch Legionellen im Wasser

Die Bakterien lösen zwei klinisch relevante Krankheitsbilder aus, die sich erheblich unterscheiden — sowohl in Schwere als auch in den juristischen Folgen für den Vermieter.

Krankheitsbild Inkubation Letalität Meldepflicht
Legionärskrankheit (Pneumonie) 2–10 Tage 5–10 % (ambulant), bis 80 % (Intensiv) Ja, § 7 IfSG
Pontiac-Fieber (grippeartig) 5–66 Stunden < 1 % Nein
Wundinfektion (selten) variabel variabel Einzelfallprüfung
Extrapulmonale Legionellose 2–14 Tage 10–30 % Ja, § 7 IfSG

Wachstumsbedingungen für Legionellen im Trinkwasser

Legionellen vermehren sich nicht beliebig — sie haben einen klaren Temperaturkorridor. Wer diesen versteht, kann die meisten Probleme baulich lösen, bevor sie entstehen.

  • Optimum: 30 °C bis 45 °C Wassertemperatur
  • Stagnation länger als 72 Stunden
  • Biofilm in Leitungen und Duschköpfen
  • Tot-Stränge nach Umbau oder Leerstand
  • Warmwasser-Speicher unter 60 °C
  • Zirkulation unter 55 °C Rücklauftemperatur
  • Verzinkte Stahlleitungen mit Korrosion
  • Gummi- oder EPDM-Dichtungen als Nährboden

Risikobereiche im typischen Mehrfamilienhaus

Erfahrungsgemäß konzentrieren sich 80 % aller Befunde auf wenige bauliche Schwachstellen. Wer ein Bestandsobjekt erwirbt und vor der Kapitalanlagen-Kalkulation die Anlage durchgeht, sollte folgende Punkte gezielt abklopfen:

  • Gäste-WCs mit Dusche, die selten genutzt werden
  • Leerstandswohnungen ohne Spülplan
  • Garten- und Außenzapfstellen im Winter
  • Über Jahre nicht entkalkte Duschköpfe
  • Speicher mit Sediment am Boden

Legionellen-Pflichtprüfung: Was die TrinkwV von Vermietern verlangt

Die zentrale Norm ist § 14b TrinkwV in der aktuell geltenden Fassung. Sie unterscheidet streng zwischen privaten Selbstnutzern und gewerblich-öffentlicher Bereitstellung — und genau diese Abgrenzung übersehen viele Kapitalanleger beim ersten Mehrfamilienhaus.

Wer ist zur Legionellen-Untersuchung verpflichtet?

Pflicht besteht für Großanlagen mit gewerblicher oder öffentlicher Wasserabgabe. Konkret heißt das: jedes vermietete Mehrfamilienhaus mit zentraler Warmwasserversorgung und Speichern über 400 Litern oder Leitungen über 3 Litern Inhalt zwischen Speicher und Entnahmestelle.

Konstellation Prüfpflicht Intervall
Einfamilienhaus, selbstgenutzt Nein
Zweifamilienhaus, eine Einheit vermietet Nein (privat)
MFH ab 3 WE, zentrale Warmwasseranlage Ja alle 3 Jahre
Hotel, Pflegeheim, Krankenhaus Ja jährlich
Dezentrale Durchlauferhitzer pro Wohnung Nein
Ferienwohnung gewerblich vermietet Ja alle 3 Jahre
WEG mit gemischter Nutzung Ja (anteilig) alle 3 Jahre

Bundesland-Unterschiede bei Vollzug und Bußgeld

Auch wenn die TrinkwV bundeseinheitlich gilt, ist der Vollzug Ländersache — und die Bußgeldpraxis variiert erheblich. Bayern und Baden-Württemberg gelten als streng, Berlin und Bremen verfolgen Versäumnisse erst bei Beschwerde durch Mieter. Die Kaufnebenkosten nach Bundesland zeigen, wie regional unterschiedlich auch andere Immobilienaspekte sein können.

Bundesland Bußgeldrahmen unterlassene Prüfung Vollzugspraxis
Bayern bis 25.000 € aktiv, Datenabgleich Wasserversorger
Baden-Württemberg bis 25.000 € aktiv, Stichproben
NRW bis 25.000 € reaktiv, kommunal sehr unterschiedlich
Berlin bis 25.000 € überwiegend reaktiv
Sachsen bis 25.000 € aktiv in Großstädten
Hamburg bis 25.000 € mittel, Schwerpunkt Pflegeeinrichtungen

Kosten der Legionellen-Beprobung im MFH

Die Beprobung selbst ist überschaubar — teuer wird es erst bei Befund. Diese Kosten lassen sich vollständig als Betriebskosten nach § 2 Nr. 8 BetrKV auf Mieter umlegen, was bei der Nebenkostenabrechnung und Mietrenditeberechnung oft übersehen wird.

Posten Kostenrahmen Umlagefähig?
Probenahme (3 Stellen MFH) 120–250 € Ja
Laboranalyse je Probe 30–60 € Ja
Gefährdungsanalyse bei Befund 400–900 € Nein (Instandhaltung)
Thermische Desinfektion 800–2.500 € Nein
Strangsanierung Tot-Leitung 1.500–8.000 € Nein
Komplette Trinkwasserinstallation 8.000–25.000 € Nein
Anwaltskosten Mietminderungsabwehr 500–2.500 € Nein

Praxis-Tipp: Beprobungskosten als feste Position in die Cashflow-Planung aufnehmen — bei einem MFH mit 8 WE und 3-Jahres-Intervall ergibt das eine jährliche Rückstellung von rund 100 €. Das klingt wenig, vergessen Vermieter es aber drei Zyklen lang, fehlen schnell 600 € im Liquiditätsplan, wenn die Rechnung zusammen mit einer notwendigen Sanierung kommt.

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Legionellen-Befund: Maßnahmenwerte und Pflichten Schritt für Schritt

Bei einem Befund läuft eine klar geregelte Eskalationskette ab. Wer als Eigentümer hier zögert, riskiert ein Nutzungsverbot durch das Gesundheitsamt — und damit faktisch einen Mietausfall, der jede Eigenkapitalrendite für Monate auf null drücken kann.

Maßnahmenwerte nach Legionellen-Konzentration

Der entscheidende Schwellenwert liegt bei 100 koloniebildenden Einheiten pro 100 Milliliter (KBE/100 ml). Darunter gilt die Anlage als unauffällig, darüber wird gestaffelt eskaliert.

Konzentration KBE/100 ml Bewertung Pflicht-Maßnahme
< 100 unauffällig nächste Routineprüfung
100–999 mittlere Kontamination Gefährdungsanalyse + Sanierung
1.000–9.999 hohe Kontamination kurzfristige Sanierung, Warnung Mieter
≥ 10.000 extreme Kontamination Duschverbot, sofortige Sanierung

Meldekette bei positivem Legionellen-Befund

Das Labor ist ab 100 KBE/100 ml direkt zur Meldung an das Gesundheitsamt verpflichtet — der Eigentümer wird also automatisch ins Verfahren gezogen, ob er will oder nicht.

  • Labor meldet binnen 14 Tagen ans Gesundheitsamt
  • Eigentümer informiert Mieter unverzüglich schriftlich
  • Gefährdungsanalyse durch Sachverständigen beauftragen
  • Sanierungskonzept erstellen und umsetzen
  • Nachbeprobung frühestens 4 Wochen nach Sanierung
  • Drei aufeinanderfolgende negative Proben für Entwarnung

Fristen und Reaktionszeiten im Detail

Die TrinkvV gibt keine starren Tagesfristen für die Sanierung vor — die Auslegung „unverzüglich“ bedeutet aber in der Praxis maximal 4 Wochen für die Gefährdungsanalyse und 3 Monate für die bauliche Umsetzung. Wer länger zögert, riskiert ein Ordnungsgeld nach § 50 TrinkvV.

Schritt Fristempfehlung Rechtsfolge bei Versäumnis
Mieterinformation 3–7 Tage nach Befund Schadensersatzpflicht § 280 BGB
Gefährdungsanalyse 4 Wochen Bußgeld bis 25.000 €
Sanierungsbeginn 3 Monate Ordnungsverfügung, Zwangsgeld
Nachbeprobung 4 Wochen nach Sanierung kein Sanierungsnachweis

Legionellen und Mietrecht: Mietminderung, Schadensersatz, Haftung

Der BGH hat in mehreren Urteilen klargestellt: Legionellenbefall ist ein Mangel der Mietsache nach § 536 BGB. Die Rechtsprechung ist mieterfreundlich — und für den Vermieter kostspielig.

Höhe der Mietminderung bei Legionellen-Befall

Die Minderungsquote richtet sich nach Konzentration und Nutzungseinschränkung. Bei einem Duschverbot greifen Gerichte regelmäßig zu zweistelligen Prozentsätzen — auch wenn der Mieter formal kalt duschen könnte.

Situation Mietminderung Beispielurteil
Erhöhter Wert ohne Nutzungsverbot 0–5 % AG Dresden 140 C 4140/12
Duschverbot nur Warmwasser 10–25 % AG Köln 201 C 545/13
Komplettes Wassernutzungsverbot 50–100 % LG Berlin 67 S 76/15
Erkrankung durch nachweisliche Verseuchung + Schadensersatz, Schmerzensgeld OLG Frankfurt 17 U 53/12
Fehlende Information durch Vermieter zusätzlich 5–15 % AG München 433 C 4528/15

Strafrechtliche Risiken nach § 75 IfSG

Wird ein Mieter nachweislich durch verseuchtes Trinkwasser erkrankt, kann der Vermieter wegen fahrlässiger Körperverletzung (§ 229 StGB) belangt werden. Bei Todesfolge droht nach § 222 StGB Freiheitsstrafe bis 5 Jahre. Voraussetzung ist die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht — also genau das, was bei unterlassener Pflichtprüfung regelmäßig vorliegt.

Rechenbeispiel 1: Legionellen-Schaden in der Kapitalanlage

Ein Mehrfamilienhaus mit 8 Wohneinheiten, jeweils 80 m² zu 10 €/m² = 6.400 € Monatskaltmiete. Befund 4.500 KBE/100 ml, Duschverbot über 4 Monate, Sanierung nötig.

Position Betrag
Mietminderung 20 % × 4 Monate × 6.400 € − 5.120 €
Gefährdungsanalyse − 750 €
Thermische Desinfektion (2x) − 3.200 €
Strangsanierung 2 Tot-Leitungen − 6.500 €
Nachbeprobungen 3x − 600 €
Gesamtschaden − 16.170 €

Bei 6.400 € Monatskaltmiete entspricht das mehr als 2,5 Monatsmieten — ein Posten, der jede Cashflow-Planung sprengt und den realen Kaufpreisfaktor nach oben verschiebt.

Rechenbeispiel 2: Eskalation beim Sanierungs-Flip

Ein Investor kauft ein renovierungsbedürftiges 12-Parteien-Haus zur Sanierung und Weiterveräußerung. Die Trinkwasserprüfung wird beim Kauf vergessen. Sechs Monate nach Übernahme — mitten in der Modernisierung — ergibt eine Beprobung 18.500 KBE/100 ml. Folge: sofortiges Duschverbot, alle bewohnten Einheiten zahlen 60 % Mietminderung.

Position Betrag
Mietausfall 60 % × 5 Monate × 7.200 € − 21.600 €
Komplette Strangerneuerung − 18.500 €
Zentrale Ultrafiltrationsanlage − 6.500 €
Hotelkosten 3 Mieter zwangsumgelagert − 4.200 €
Anwalt (zwei Mietminderungsklagen) − 3.800 €
Verzögerung Verkauf, Zinsmehrkosten − 7.500 €
Gesamtschaden − 62.100 €

Dieses Szenario zerstört regelmäßig die geplante Fix-and-Flip-Marge komplett — und zeigt, warum die Trinkwasser-Historie Teil jeder Due Diligence sein muss, bevor das maximale Investmentvolumen kalkuliert wird.

Legionellen-Prävention: Was beim Immobilienkauf zu prüfen ist

Beim Erwerb eines Bestandsobjekts gehört die Legionellen-Historie zur Pflicht-Due-Diligence — gleich nach Energieausweis und Grundbuch. Wer das übergeht, übernimmt fremde Probleme zum Vollpreis.

Due-Diligence-Checkliste Legionellen vor dem Kauf

Die letzten drei Beprobungsprotokolle sollten vom Verkäufer angefordert werden. Fehlen sie oder zeigen sich Mängel, ist das ein klassisches Verhandlungsargument — sowohl für den Kaufpreis als auch für die Notarkosten und anderen Kaufnebenkosten.

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