Klimaanlage (Wiki, Definition): Regulierung der Luftqualität

Klimaanlage – Eine Klimaanlage ist in der Regel zuständig die gewünschten Anforderungen im Bezug auf die Lufteigenschaften. Dabei spricht man von einer Vollklimaanlage wenn sie die Luft erwärmen, abkühlen, befeuchten und auch entfeuchten kann. Außerdem ist das Filtern von ungewollten Luftpartikeln eine weitere Funktion. Zusammengefasst dient eine Klimaanlage also für die Änderung der Lufttemperatur, die Änderung der Luftfeuchtigkeit und dem Entfernen von Luftbestandteilen. Fehlt eine dieser Funktionen spricht man nur von einer Teilklimaanlage.

Lesen Sie hier weitere Definitionen zum Thema Heizungsanlage, Merit-Order und Versorgungspflicht.

Klimaanlage im Überblick

Erfahren Sie hier nochmal alles über die Klimaanlage in kurz zusammengefasst.

  •  Anforderungen für die Lufteigenschaften
  • Vollklimaanlage & Teilklimaanlagen
  • Luft erwärmen, abkühlen, be- & entfeuchten
  • filtern von unerwünschten Luftpartikeln

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