Eigentumsnachweis: Wie weißt man nach Namensänderung nach, dass einem die Immobilie gehört?

Eigentumsnachweis - Kurz nach einer Hochzeit oder einer Namensänderung müssen Sie sich erst einmal an Ihren neuen Namen gewöhnen. Daneben müssen Sie bei vielen Banken oder Verträgen Ihren Namen aktualisieren - auch beim Grundbuchamt? Genau darum geht es in unserer heutigen Community Frage zum Thema: Grundbuchänderung im Falle der Namensänderung.

Wie weiß man nach einer Namensänderung nach, dass einem die Immobilie gehört?

Frage aus der Community:

"Ich habe nach meiner Heirat keine Namensänderung im Grundbuch vornehmen lassen. Wie kann ich trotzdem nachweisen, dass mir die Immobilie gehört?"

Erklärung Grundbuch

Alles zum Grundbuch für Ihren Hauskauf & Wohnungskauf

Formal gesehen ist es keine Pflicht, den neuen Namen nach einer Hochzeit in das Grundbuch eintragen zu lassen. Wie zuvor erwähnt, kurz nach einer Hochzeit oder einer Namensänderung müssen Sie sich erst einmal an Ihren neuen Namen gewöhnen. In solchen Fällen können Sie versuchen, den Eigentumsnachweis mit anderen Dokumenten zu erbringen. Mit diesen Dokumenten können Sie im Falle einer Namensänderung Ihr Eigentum nachweisen:

  • Kopie Ihrer Heiratsurkunde
  • Kopie Ihres Personalausweises mit neuem Namen (Geburtsname steht auch auf Ihrem Ausweis)
  • Notariell beglaubigte Vereinbarung über Namensänderung
  • Eidesstattliche Versicherung, in der Sie besagen, dass Sie Eigentümer der Immobilie sind

Namensänderung vergessen: Was bedeutet das für die Erben?

Wenn Sie Ihren Namen nach einer Hochzeit nicht im Grundbuch eintragen lassen, kann dies für Ihre Erben im Erbfall zu einigen Herausforderungen führen.

Liegt ein solcher Fall vor, können Ihre Erben wie folgt vorgehen, um Ihr Eigentum nachzuweisen:

  1. Überprüfung der Heiratsurkunde
  2. Überprüfung anderer Dokumente
  3. Eidesstattliche Versicherung
  4. Überprüfung des Testaments
  5. Anwalt hinzuholen

Überprüfung der Heiratsurkunde

Die Erben sollten eine Kopie der Heiratsurkunde des Verstorbenen besitzen, die zeigt, dass er geheiratet und seinen Namen geändert hat.

Überprüfung anderer Dokumente

Die Erben sollten auch andere Dokumente überprüfen, die den neuen Namen des Verstorbenen belegen, wie z.B. Bankunterlagen, Kreditkartenabrechnungen oder Lohnabrechnungen.

Eidesstattliche Versicherung

Die Erben können eine eidesstattliche Versicherung erstellen, in der sie beschreiben, dass der Verstorbene Eigentümer des besagten Eigentums war und sie die rechtmäßigen Erben sind.

Überprüfung des Testaments

Die Erben sollten das Testament des Verstorbenen überprüfen, um sicherzustellen, dass es keine spezifischen Anweisungen zur Änderung des Namens im Grundbuch gibt.

Anwalt hinzuholen

Sprechen Sie mit einem Anwalt, um sicherzustellen, dass alle notwendigen Schritte unternommen werden, um den Nachweis der Eigentümerschaft zu erbringen und alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden.

Grundbuch ändern bei einer Namensänderung

Grundbuchänderung im Fall der Namensänderung - Wenn sich Ihr Name ändert, weil Sie zum Beispiel heiraten, ist es kein Muss, dass Sie eine Grundbuchänderung vornehmen. Möchten Sie den Namen im Grundbuch anpassen, so müssen Sie sich an das Grundbuchamt wenden.

Wer im Grundbuch steht, dem gehört das Haus, daher sollte Sie sich an das für Ihre Immobilie zuständige Grundbuchamt wenden.

Hier müssen Sie einen entsprechenden Nachweis vorlegen. Das kann eine Eheurkunde, ein Auszug aus dem Familienstammbuch oder eine Bescheinigung des Standesamts über die Namensänderung sein. Eine Kopie reicht hier nicht aus, es muss die Echtheit durch eine Beglaubigung bestätigt werden. Wenn Sie das getan haben, sollte der Abänderung des Namens nichts mehr im Weg stehen. Ein Vorteil: Es fallen für diese Änderung keine Kosten an.

Das Wichtigste in kurz:

  • keine Kosten
  • Änderung ist kein Muss
  • beglaubigten Nachweis beim Grundbuchamt vorlegen

Mehr Tipps dazu gibt es im Grundbuch Ratgeber.

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