Ehevertrag (Wiki, Definition): Wer hat Anspruch auf das Haus?

Ehevertrag – Unter einem Ehevertrag versteht man einen privatrechtlichen Vertrag zwischen Lebenspartnern, die zu Eheleuten werden. Dieser kann vor oder nach der Hochzeit aufgesetzt und unterschrieben werden. Beide müssen dem Vertrag zustimmen. In ihm können Regelungen zu Güterstand, Unterhalt und Versorgungsausgleich geregelt werden. Im Falle der Scheidung kann dieser die Hausanspruchsfrage maßgeblich beeinflussen. Wenn Sie ein Haus kaufen wollen und im Falle der Scheidung den Anspruch auf das Haus nicht verlieren möchten, können Sie auch ein Alleineigentum in Betracht ziehen. Gültig ist der Vertrag, sobald er notariell beglaubigt wurde.

Lesen Sie hier mehr zu Eigenbedarf, Notar und Duldungspflicht.

Ehevertrag im Überblick

Der Begriff Ehevertrag zusammengefasst:

  • Vertrag zwischen Verheirateten/ Ehepartnern
  • kann vor oder nach der Hochzeit abgeschlossen werden
  • Eigentum wird in Vertrag geregelt (auch im Fall der Scheidung)
  • Regelungen zu Güterstand, Unterhalt und Versorgungsausgleich

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