Baugenehmigung für Dachausbau & Dachsanierung: Wann muss ein Bauantrag gestellt werden?

Baugenehmigung Dachausbau und Dachsanierung - Wer in Deutschland vorhat, an seinem Dach eine größere bauliche Veränderung vorzunehmen, muss sich eine Baugenehmigung einholen. In der Regel ist eine Baugenehmigung für die Dachsanierung also immer dann erforderlich, wenn wesentliche Veränderungen am Dach durchgeführt werden. Wie diese Änderungen bewertet werden, hängt vom jeweiligen Bundesland ab. Was dennoch für eine Dachsanierung oder einen Dachausbau gilt, erfahren Sie in diesem Beitrag. Lesen Sie hier alles zum Thema Baugenehmigung beim Dachausbau.

Baugenehmigung bei Dachausbau & Sanierung: Überblick

Generell gilt, wer bauen möchte, braucht eine Baugenehmigung. In Deutschland sind in der Regel alle Bauvorhaben genehmigungspflichtig, die massiv in den Nutzen, das äußere Erscheinungsbild oder die Statik des Gebäudes eingreifen. Auch bei Dach An-, Umbauten oder Sanierungen muss in vielen Fällen eine Baugenehmigung über das Baugenehmigungsverfahren eingeholt werden.

Ein Dach Anbau, Ausbau oder Umbau muss genehmigt werden, wenn Eingriffe in den Nutzen, die Statik und das Erscheinungsbild des Gebäudes vorgenommen werden.

Da das Baurecht Ländersache ist, ändern sich die Bestimmungen zu Baugenehmigungen für den Dächerbau von Bundesland zu Bundesland. Auch wenn Sie nur eine kleinere Dachsanierung im Sinne haben - ein Blick in das geltende Baurecht lohnt sich.

Tipp! Bevor Sie also mit dem Bau beginnen, werfen Sie einen kurzen Blick in die geltende Landesbauordnung, sowie den Bebauungsplan Ihrer Gemeinde, um das nötige Genehmigungsverfahren für Ihr Bauvorhaben festzustellen. Beides ist beim zuständigen Amt, bei der Gemeinde oder im Netz zu erhalten.

Eine neue Dachdeckung muss her? Keine Sorge - in den meisten Bundesländern lässt sich das schnell und ohne Baugenehmigung erledigen:

Photo: Andrey tiyk / shutterstock.com

Nicht für alle Bauvorhaben muss eine Genehmigung eingeholt werden. Welche Arbeiten am Dach dennoch genehmigungspflichtig sind, erfahren Sie im nächsten Abschnitt.

Wann wird eine Baugenehmigung benötigt?

Generell lässt sich sagen, dass es beim Dachbau drei Fälle gibt, in welchen eine Baugenehmigung unbedingt benötigt wird. Wenn Ihr Bauvorhaben in Nutzen, Statik oder Erscheinungsbild Ihres Gebäudes eingreift, was zum Beispiel bei einem Dachgeschoss Ausbau oder einer Aufstockung der Fall ist, müssen Sie einen Bauantrag bei der zuständigen Baubehörde einreichen. Wann genau Sie eine Baugenehmigung einholen müssen, schauen wir uns nun genauer an.

In diesen Fällen wird eine Baugenehmigung benötigt:

  1. Änderung des äußeren Erscheinungsbild
  2. Änderung des Nutzens
  3. Änderung der Statik

1. Änderung des äußeren Erscheinungsbild

Auch wenn sich die Baurechtslage je nach Bundesland unterscheidet - die Änderung des äußeren Erscheinungsbild bzw. der Kubatur eines Gebäudes benötigt in jedem Bundesland eine Baugenehmigung.

Beim Dachbau kann auf mehrere Weisen in das Erscheinungsbild oder die Kubatur eingegriffen werden. In vielen Fällen soll bei Familienzuwachs oder beim Ausbau einer Einliegerwohnung das Dachgeschoss zum Wohnen ausgebaut werden. Wenn dabei eine Mindestdeckenhöhe von 2,5 Metern nicht eingehalten werden kann, muss das Dach aufgestockt oder Dachgauben eingesetzt werden. Dabei verändert sich die Kubatur, sowie der Neigungswinkel des Daches - ein Bauantrag muss gestellt werden.

Auch im Falle einer Dachterrasse ändert sich die Grundfläche des Gebäudes. Hierbei wird nicht nur in die Kubatur und das Erscheinungsbild, sondern auch in den Nutzen und die Statik des Gebäudes eingegriffen. Sollten Sie sich also nachträglich für eine Dachterrasse entscheiden, müssen Sie sich diese Baumaßnahme vom Amt genehmigen lassen.

Für welche Eingriffe in das äußere Erscheinungsbild braucht man eine Baugenehmigung?

  • Dachaufstockung
  • Ausbau durch Dachgauben
  • Bau einer Dachterrasse
  • Änderung der Dachneigung

Eine Neueindeckung des Daches ändert zwar auch das optische Erscheinungsbild des Daches, greift aber nicht in die Kubatur ein und ist somit nicht genehmigungspflichtig. Allerdings sollten Sie hier einen Blick in den Bebauungsplan der Gemeinde werfen - in vielen Fällen gibt dieser die Farbe und das Material des Daches vor.

Sollten Sie planen, Dachgauben in Ihr Dach einzusetzen, geht das in den meisten Bundesländern nur über einen Bauantrag:

Photo: fizkes / shutterstock.com

Ändert sich beim Dachausbau neben dem Erscheinungsbild auch der Nutzen, muss in jedem Fall eine Baugenehmigung eingeholt werden. Für welche Projekte dies gilt, schauen wir uns nun an.

2. Änderung des Nutzens

Wie schon in Punkt eins erklärt, ändert sich bei vielen Eingriffen in die Kubatur und das Erscheinungsbild auch der eigentliche Nutzen, für den ein Gebäudeteil einst vorgesehen war.

Sollten Sie eine Nutzungsänderung Ihres Dachgeschosses vorsehen, ist hierfür in den meisten Fällen eine Baugenehmigung notwendig - auch wenn dabei keine baulichen Maßnahmen vollzogen werden. Wenn zum Beispiel ein gewöhnlicher Speicher zu einem Wohnraum oder zu gewerblich genutzten Räumen, wie einem Büro oder einer Praxis, umfunktioniert werden soll, ändert sich der Nutzen. Dies muss durch die zuständige Baubehörde genehmigt werden.

Für welche Eingriffe in den Nutzen eines Gebäudes braucht man eine Baugenehmigung?

  • wenn Räume zweckentfremdet werden
  • wenn Räume zum Wohnen oder für gewerbliche Zwecke umfunktioniert werden

Wenn Sie den Nutzen Ihres Dachgeschoss von Speicher zu einer Wohnung umfunktionieren wollen, müssen Sie dafür eine Baugenehmigung einholen:

Oftmals muss bei einer Änderung des Nutzens in die Statik des Gebäudes eingegriffen werden, um einen gewissen Lebens- bzw. Nutzungsstandard zu garantieren. Schauen wir uns nun die benötigte Baugenehmigung für Änderungen der Gebäudestatik an.

3. Änderung der Statik

In vielen Fällen müssen bei einer Nutzungsänderung bauliche Maßnahmen, wie zum Beispiel der Durchbruch von Wänden, vorgenommen werden. Wenn das Dachgeschoss zuvor nur über eine Leiter zu erreichen war, muss jetzt eine Treppe eingesetzt werden. Dies bedeutet einen Eingriff in die Gebäudestatik und benötigt das Gutachten eines Statikers, sowie eine darauf folgende Baugenehmigung.

Für welche Eingriffe in die Statik eines Gebäudes braucht man eine Baugenehmigung?

  • Durchbruch von Wänden
  • Einsetzen einer Treppe
  • Vergrößerung eines Treppenlochs

Zusammengefasst lässt sich sagen, dass man bei größeren Bauvorhaben in den meisten Fällen eine Baugenehmigung braucht. Wenn Sie sich nicht sicher sind, setzen Sie sich mit einem Architekten oder Bauingenieur in Verbindung. Dieser kennt sich mit der Baurechtslage im jeweiligen Bundesland aus und stellt gemeinsam mit Ihnen den Bauantrag oder die Bauanzeige, wenn diese susreichend ist.

Um das Dachgeschoss wohntauglich zu gestalten, müssen oftmals Wände durchbrochen oder eingerissen werden, wobei in die Statik des Gebäudes eingegriffen wird:

Sollten Sie eine Dachsanierung im Sinne haben, die weder in Nutzen, Statik oder das Erscheinungsbild eingreift, muss in vielen Fällen kein Bauantrag gestellt werden. Lediglich die Gemeinde sollte von Ihrem Bauvorhaben unterrichtet werden. Zu welchem Zeitpunkt dies der Fall ist, erfahren Sie im nächsten Abschnitt.

Wann ist keine Baugenehmigung notwendig?

Auch wenn es sich so anhört - nicht jede Änderung des Daches braucht eine Baugenehmigung. Kleinere Ausbesserungen, Sanierungen oder eine Modernisierung können Sie in den meisten Fällen ohne Probleme vornehmen.

Fenster, Dacheindeckung & Co.

Ein Beispiel für eine genehmigungsfreie Sanierungsmaßnahmen ist der einfache Austausch von Fenstern. Wenn hierbei keine Versetzung der Fenster oder ein Ausbau durch Dachgaubenfenster vorgenommen wird, können Sie dies ohne eine Genehmigung vornehmen.

Aber auch eine neue Dacheindeckung oder Dachdämmung erfordert in den meisten Fällen keiner Genehmigung. Hierbei sollte allerdings immer auf den ortsgültigen Bebauungsplan geachtet werden. Dieser gibt in vielen Gebieten das Erscheinungsbild der Gebäude vor und bestimmt über die Fassaden-  und Dachfarben.

Ausbau des Dachgeschosses: Nicht tragende Wände

Sollten Sie Ihr Dachgeschoss ausbauen wollen, für das die baurechtlichen Anforderungen bereits erfüllt worden sind, können Sie in der Regel ohne eine Genehmigung anfangen. Nicht-tragende-Wände können in der Regel ohne Bauantrag eingebaut und abgerissen werden, da hier keine Eingriffe in die Statik vorgenommen werden.

Tipp! Wenn Sie vorhaben, eine Solaranlage auf Ihrem Dach anzubringen, kann dies in den meisten Fällen ohne eine Genehmigung erfolgen. Oftmals erhalten Sie für diese Maßnahme staatliche Förderungen zur Energieeinsparung. Informieren Sie sich über die aktuellen Richtlinien bei Ihrer Gemeinde.

Für diese Baulichen Maßnahmen und Sanierungen braucht man keine Baugenehmigung:

  • Fensteraustausch
  • Dachdeckung
  • Dachdämmung
  • keine statischen Änderungen

Wer eine Solaranlage installieren möchte, kann dies in den meisten Fällen ohne Genehmigung tun:

Egal welches Baumaßnahmen Sie an Ihrem Dach durchführen wollen, ein Blick in die geltende Landesbauordnung ist lohnenswert. Sollte Ihr Projekt eine Baugenehmigung benötigen, lesen Sie hier weiter, welche Vorschriften Sie beim Stellen des Bauantrags für Sanierungen beachten müssen.

Bauantrag bei Sanierungen: Vorschriften & Bauordnung

Sie haben sich dazu entschieden, Ihr Dach zu sanieren und aufzustocken oder auszubauen? Dafür brauchen Sie einen Bauantrag. Was Sie dabei zu beachten haben, erklären wir Ihnen hier.

In Deutschland sind viele Bauprojekte genehmigungspflichtig. Sollten Sie an Ihrer Immobilie eine größere Sanierung planen, sollten Sie sich unbedingt vorher in der jeweiligen Landesbauordnung über die geltenden Vorschriften informieren. Wann muss ein Bauantrag gestellt werden? Um Ihnen die bevorstehende Sanierung zu erleichtern, haben wir hier alle Informationen zu genehmigungsfreien und -pflichtigen Bauvorhaben, sowie zu den geltenden Vorschriften, zusammengetragen. Lesen Sie hier alles zum Thema Bauantrag und Baugenehmigung bei einer Sanierung!

Umbau und Anbau: Bauantrag oder Bauanzeige?

Wer in Deutschland etwas bauen möchte, braucht dazu eine Baugenehmigung. Auch für Um- oder Anbauten muss in den meisten Bundesländern über einen Bauantrag eine Genehmigung zum Bauen eingeholt werden. Wie beim Neubau gelten bei einem Um- oder Anbau genauso die Regeln des öffentlichen Baurechts, die in jedem Fall eingehalten werden müssen, auch wenn es keiner Genehmigung bedarf. Für welche Bauprojekte Sie genau einen Bauantrag stellen müssen, welche lediglich einer Bauanzeige bedürfen und was Sie zu Um- und Anbauten wissen müssen, erfahren Sie hier.

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