Bauantrag & Vorschriften bei Sanierung : Wann ist eine Baugenehmigung notwendig?

Bauantrag bei Sanierung – In Deutschland sind viele Bauprojekte genehmigungspflichtig. Sollten Sie an Ihrer Immobilie eine größere Sanierung planen, sollten Sie sich unbedingt vorher in der jeweiligen Landesbauordnung über die geltenden Vorschriften informieren. Wann muss ein Bauantrag gestellt werden? Um Ihnen die bevorstehende Sanierung zu erleichtern, haben wir hier alle Informationen zu Genehmigungsfreien und -pflichtigen Bauvorhaben, sowie zu den geltenden Vorschriften, zusammengetragen. Lesen Sie hier alles zum Thema Bauantrag und Baugenehmigung bei einer Sanierung!

Sanierungsmaßnahmen: Genehmigungspflichtig oder -frei?

Wer in Deutschland etwas bauen möchte, braucht in den meisten Fällen dafür eine Baugenehmigung. Je nach Bundesland gilt eine andere Landesbauordnung, die die Gesetzgebung und Vorschriften für Bauprojekte stellt. Zudem wird im Bebauungsplan der jeweiligen Kommune detailliert die Bauordnung für den Bauort festgelegt.

Sanierungsmaßnahmen, sowie Instandhaltung oder Modernisierungen sind in der Regel genehmigungsfrei. Wenn sich innerhalb der Arbeiten nichts an der Statik oder dem Nutzen des Gebäudes ändert, noch in das äußere Erscheinungsbild gravierend eingegriffen wird, kann man die Sanierung ohne Bedenken durchführen.

Generell gilt, alle Maßnahmen, die weder in Statik, noch in Nutzen oder das äußere Erscheinungsbild eines Gebäudes eingreifen, sind in den meisten Fällen genehmigungsfrei.

Da sich die Bundesländer in ihren Baugesetzen unterscheiden, sollten Sie sich dennoch vor jeder größeren Sanierungsmaßnahme über die geltenden Regeln informieren. In vielen Fällen ist das Bauprojekt zwar genehmigungsfrei, muss aber dennoch durch eine Bauanzeige dem Amt bekannt gegeben werden. Bei einer Bauanzeige wird von einem bauvorlagenberechtigten Entwurfsverfasser bestätigt, dass alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden.

Was aber genau ist ohne Genehmigung durchführbar? In den meisten Bundesländern sind reine Instandhaltungsmaßnahmen und kleinere Schönheitsreparaturen grundsätzlich auch ohne Baugenehmigung möglich. Auch wenn hier kein Bauantrag eingereicht werden muss, müssen alle Bauvorschriften eingehalten werden.

Sie wollen eine Sanierung durchführen? Hier finden Sie eine Checkliste, alles was Sie bei einer Sanierung beachten müssen!

Sanierungen oder Renovierungen im Innenraum, die nicht in den Nutzen oder die Statik eines Gebäudes eingreifen, dürfen meist genehmigungsfrei durchgeführt werden:

Werfen wir nun einen Blick auf die Genehmigungsfreien Sanierungsmaßnahmen.

Genehmigungsfreie Sanierungsmaßnahmen

Instandhaltung und Modernisierungsmaßnahmen sind in Deutschland in der Regel genehmigungsfrei. Einer Renovierung innerhalb der eigenen vier Wände steht also nichts im Wege, da dies in der Regel keiner Genehmigung bedarf.

Auch wenn je nach Bundesland andere Regelungen bezüglich des Baurechts gelten, hier eine kurze Übersicht über die Projekte, die in den meisten Fall ohne Genehmigung durchgeführt werden können. Informieren Sie sich dennoch in jedem Fall vor der Durchführung über die geltende Landesbauordnung, um nicht mit Rückbau rechnen zu müssen.

Genehmigungsfreie Maßnahmen in den meisten Bundesländern im Überblick:

  • Renovierung des Innenraums
  • kleinere Überdachungen
  • kleinere Schwimmbecken
  • kleinere Mauern und Stützmauern
  • einfacher Austausch von Fenster und Türen
  • neue Dacheindeckung
  • neue Wärmedämmung
  • Entfernen nicht tragender Wände
  • Erneuerung der Heizungsanlage

Bei diesen Sanierungsmaßnahmen handelt es sich um kleinere Bauprojekte. Wenn diese sich jedoch ausweiten und in Nutzen, Statik oder Erscheinungsbild eingreifen, können diese eine Genehmigungspflicht auferlegt bekommen.

So ist eine neue Dacheindeckung nur genehmigungsfrei, wenn der Neigungswinkel und das Erscheinungsbild nicht gravierend geändert wird. Sollte eine Dachgaube eingebaut werden, muss dies in den meisten Bundesländern genehmigt werden. Auch wenn auf einem Flachdach eine Dachterrasse entstehen soll, muss dafür meistens ein Bauantrag gestellt werden.

Auch das Anbringen einer neuen Wärmedämmung an der Fassade ist meist ohne Baugenehmigung möglich, jedoch nur, wenn sich das Erscheinungsbild nicht gravierend ändert und die Abstandsflächen zum Nachbargrundstück eingehalten werden können.

Genehmigungspflichtige Sanierungsmaßnahmen

Genehmigungspflichtig sind in den meisten Fällen die Sanierungs- oder Instandhaltungsmaßnahmen, die in Statik, Nutzung oder Erscheinungsbild des Gebäudes eingreifen. In vielen Bundesländern reicht bei kleineren Projekten auch eine Bauanzeige oder Kenntnisgabe aus. Informieren Sie sich in jedem Fall im Voraus über die geltenden Bauregeln.

Zu den genehmigungspflichtigen Sanierungsmaßnahmen zählen in der Regel:

  • Eingriffe in die Statik, wie der Abbruch tragender Wände oder der Austausch tragender Bauteile. Auch bei Durchbrüchen durch tragende Wände kann eine Genehmigung gefordert werden. Hierbei kommt es auf die jeweilige  Landesbauordnung an. In jedem Fall ist dennoch schriftlicher Nachweis von Fachpersonal erforderlich, dass bei der Maßnahme keine Gefahr besteht.
  • Änderung des Nutzens ist in den meisten Fällen genehmigungspflichtig. Soll aus einer Wohnung eine Praxis entstehen, oder der Keller / Dachboden zum Wohnen ausgebaut werden, muss dies genehmigt werden. Sollte ein ausgebauter Keller / Dachboden hingegen nicht dauerhaft genutzt werden, sondern lediglich zum Hobbyraum wechseln, ist dafür keine Genehmigung erforderlich.
  • Gravierende Veränderungen des äußeren Erscheinungsbildes sind bei der Behörde anzumelden. Viele Bebauungspläne geben das Aussehen neuer Immobilien vor. Ein verändertes Erscheinungsbild kann zum Beispiel durch große neue Fensterfronten oder eine komplett andere Fassade entstehen.
  • Abbruch eines Gebäudes oder Gebäudeteils erfordert meist eine Genehmigung. Sollten Sie vorhaben, ein Teil Ihrer Immobilie abzureissen, müssen Sie dies unbedingt der zuständigen Baubehörde melden.

Um sicher zu sein, sollten Sie sich vor dem Umbau bei der zuständigen Behörde oder der Gemeinde informieren, welche Regeln in ihrer Region gelten und vor allem, was der Bebauungsplan der Kommune besagt.

Bauordnung und Vorschriften bei Sanierungsmaßnahmen

Egal ob Sanierung, Modernisierung, Anbau, Umbau oder Neubau – bei jeder Baumaßnahme müssen die öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften eingehalten werden. Auch wenn Sie ein Eigenheim besitzen, sind Sie dennoch in der Gestaltung oftmals eingeschränkt.

Gestaltungsvorgaben stellen sich aus:

Letzteres kann bei der Gemeinde erfragt werden. Der Bebauungsplan gibt oft Vorgaben für die Fassadenfarbe oder die Dachgestaltung, besonders in Neubaugebieten. Sollten Sie also eine Änderung der Fassaden- oder der Dachfarbe in Aussicht haben, sollten Sie immer im Voraus mit der zuständigen Gemeinde Kontakt aufnehmen.

Welche weiteren Vorschriften sind sonst zu beachten?

  • Vorschriften des Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) für den Altbau müssen eingehalten werden (bei Fensteraustausch, neuer Dämmung oder Fassadenerneuerung)
  • Denkmalschutzvorschriften müssen eingehalten werden
  • Brand- und Schallschutz müssen beachtet werden
  • Statik darf bei einer Sanierung nicht geändert werden, ansonsten ist diese Maßnahme genehmigungspflichtig

Bauantrag: Alles was Sie wissen müssen!

Um einen Anbau bauen zu können, oder einen Umbau durchzuführen, benötigt man in Deutschland in vielen Fällen eine Baugenehmigung. Diese erhält man durch das einreichen eines Bauantrags.

Der Bauantrag ist vor dem Bau die wichtigste Hürde, durch ihn wird entschieden, ob ein Vorhaben in die Tat umgesetzt werden kann, oder nicht. In diesem Artikel erfahren Sie alles darüber, welche Bauvorhaben einen Bauantrag benötigen, wie dieser Gestellt wird und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Alles zu den Fristen, Unterlagen und Widerspruch bei Ablehnungen erfahren Sie hier.