Kenntnisgabeverfahren für Bauunternehmen: Unterlagen, Überprüfung und Vorschriften
Kenntnisgabeverfahren - Es gibt drei Typen von Bauvorhaben: Verfahrensfreie, genehmigungspflichtige oder kenntnisgabepflichtige Bauvorhaben. Oftmals muss für ein Bauprojekt kein ganzer Bauantrag gestellt werden, jedoch ist es auch nicht ganz verfahrensfrei. In diesem Fall kann man zwischen dem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren und Kenntnisgabeverfahren wählen. Dabei dient das Kenntnisgabeverfahren ausschließlich zur Information der Baubehörde oder des Bauamtes über das Bauvorhaben. Wie stellt man eine Kenntnisgabe? Gibt es Unterschiede zum Bauantrag? Und wie lange dauert die Bearbeitung? All diese Fragen werden Ihnen in diesem Artikel beantwortet.
Kenntnisgabeverfahren: Übersicht und Ablauf
Vorab, die Kenntnisgabe ist keine Baugenehmigung, der Bau wird bei der Behörde nur zur Kenntnis gegeben.
Planen Sie ein Bauvorhaben, das keine Baugenehmigung benötigt, sollten Sie sich dennoch vorab informieren, welche Vorschriften in diesem Fall gelten. Das Kenntnisgabeverfahren wird eingesetzt, um das Amt von kleineren Bauprojekten, die nicht vom Bebauungsplan oder der Landesbauordnung abweichen, zu informieren.
Das Kenntnisgabeverfahren gibt das Bauvorhaben der Baubehörde durch die Einreichung der Bauvorlagen zur Kenntnis.
Zudem müssen im Kenntnisgabeverfahren alle Ausnahmen und Abweichungen besonders beantragt werden. Wenn diese allerdings zu groß sind, muss in der Regel ein Bauantrag gestellt werden:
Schauen wir uns zunächst in Kürze an, wie das Kenntnisgabeverfahren abläuft.
Ablauf des Kenntnisgabeverfahrens
Der Ablauf dieses Verfahrens ist der gleiche wie im Genehmigungsverfahren eines Bauantrags. Dabei entspricht die Rechtsgrundlage des Kenntnisgabeverfahrens §51 der Landesbauordnung.
Das Verfahren zur Kenntnisgabe ist generell schneller als das Baugenehmigungsverfahren, wodurch für Sie geringere Verwaltungskosten entstehen. Bevor Sie also einen Bauantrag stellen, überprüfen Sie, ob für Ihr Bauvorhaben eine Kenntnisgabe nicht ausreichend ist. Ziehen Sie dafür am besten Ihren planenden Architekten bzw. Entwurfsverfasser zu rate.
In der Regel dauert die Bearbeitung der Kenntnisgabe zwischen zwei und vier Wochen. Erst dann darf mit dem Bau begonnen werden. Dabei darf der Bau nicht von den zur Kenntnis gegebenen Entwürfen abweichen. Wenn doch, muss mit einem hohen Bußgeld, und / oder Rückbau gerechnet werden.
Wie läuft das Kenntnisgabeverfahren ab?
- Rechtsgrundlage ist §51 der Landesbauordnung
- schneller als Baugenehmigungsverfahren
- geringere Verwaltungskosten
- Bearbeitungsdauer zwischen zwei und vier Wochen
- Bau darf nicht von den zur Kenntnis gegebenen Entwürfen abweichen
Was das Kenntnisgabeverfahren genau ist und wie diesen von Statten geht, wissen Sie bereits. Was aber sind die Besonderheiten einer Kenntnisgabe?
Besonderheiten der Kenntnisgabe
Die Nachbarn müssen einverstanden sein!
Nach Eingang der Unterlagen auf dem Bauamt oder der Baubehörde werden die angrenzenden Nachbarn benachrichtigt. Diese müssen dem Bauvorhaben schriftlich zustimmen. Sollten diese nicht einverstanden sein, können Ihre Nachbarn innerhalb von zwei Wochen einen Einspruch gegen das Bauvorhaben einlegen. Wenn allerdings nichts gegen das Bauprojekt spricht, kann der Antrag bereits nach zwei Wochen in Kenntnis genommen und genehmigt sein.
Zudem ist mm Kenntnisgabeverfahren der Lageplan durch einen Vermessungsingenieur anzufertigen. Diese Regelung gilt allerdings nicht für eingeschossige Gebäude ohne Aufenthaltsräume bis zu 50 m Grundfläche oder bei einer Nutzungsänderungen ohne Änderungen der Außenmaße des Gebäudes.
Wichtig zu wissen ist, dass beim Kenntnisgabeverfahren keine Prüfung über die Einhaltung öffentlich- rechtlicher- Vorschriften vorgenommen wird. Somit gilt als Voraussetzung für die Anwendung des Kenntnisgabeverfahrens, dass per unterschriebener Bescheinigung von Planverfasser und Vermessungsingenieur bestätigt wird, dass alle öffentlich-rechtlichen-Bauvorschriften eingehalten werden.
Welche Besonderheiten gibt es bei der Kenntnisgabe?
- Nachbarn müssen dem Bauvorhaben schriftlich zustimmen
- Nachbarn können innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen
- Lageplan ist durch einen Vermessungsingenieur anzufertigen
- keine Prüfung über die Einhaltung öffentlich- rechtlicher- Vorschriften
- Einhaltung muss von Planverfasser und Vermessungsingenieur bestätigt werden
Wenn die Nachbarn einverstanden sind, kann mit dem Bau begonnen werden:
Welche Punkte dennoch genauestens von der Baubehörde überprüft werden, lesen Sie hier weiter.
Unterlagen und Überprüfung der Kenntnisgabe
Das Kenntnisgabeverfahren unterscheidet sich in nicht vielen Punkten von dem Baugenehmigungsverfahren. Dennoch gibt es maßgebliche Unterschiede. Welche Punkte werden im Kenntnisgabeverfahren überprüft? Bei welchen Bauvorhaben reicht eine Kenntnisgabe aus? Und welche Unterlagen werden beim Kenntnisgabeverfahren benötigt? Erfahren Sie die Antworten hier!
Welche Punkte werden im Kenntnisgabeverfahren überprüft?
Anders als bei einer Baugenehmigung, wird bei einem Kenntnisgabeverfahren die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen-Bauvorschriften nicht nachgeprüft. Bei Eingang auf dem Bauamt oder der Baubehörde ist der Planverfasser für die Einhaltung der Landesbauordnung und des Bauplans verantwortlich.
Generell ist das Kenntnisgabeverfahren nicht so streng gehandhabt, wie der Bauantrag. Dennoch müssen die eingereichten Unterlagen vollständig und korrekt sein.
Kann bei Ihrem Bauprojekt die Bauvorschriften nicht eingehalten werden oder geht das Bauprojekt über den Bebauungsplan hinaus, muss in der Regel ein vollständiger Bauantrag gestellt werden.
Diese Punkte werden in der Regel bei einem Kenntnisgabeverfahren überprüft:
- die Bauvorlagen müssen vollständig sein
- die Erschließung des Bauvorhabens muss gesichert sein
- es darf keine hindernde Baulast bestehen
- sind die erforderlichen Genehmigungen beantragt worden
- das Gebiet muss im Geltungsbereich des Bebauungsplans liegen
Nun wissen Sie, wie ein Kenntnisgabeverfahren von Statten geht. Für welche Bauprojekte reicht diese Art von Antrag beim Amt aus? Erfahren Sie hier, welche Bauvorhaben nur eine Kenntnisgabe benötigen.
Bei welchen Bauvorhaben reicht eine Kenntnisgabe aus?
Das Kenntnisgabeverfahren ist dann Sinnvoll, wenn Sie sich sicher sind, dass das Bauvorhaben die Vorgaben des Bebauungsplans, sowie die der Landesbauordnung, einhält.
Wenn Abweichungen auftreten, ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie für die Durchführung des Vorhabens eine Baugenehmigung einholen müssen. Generell lässt sich sagen, dass für gewisse Gebäudetypen eine Kenntnisgabe ausreicht, wenn diese den Vorschriften entsprechend gebaut werden.
Für diese Gebäudetypen reicht eine Kenntnisgabe aus:
- Wohnhäuser (außer Hochhäusern)
- Landwirtschaftliche Betriebsgebäude
- Gebäude ohne Aufenthaltsräume (bis 100 m², bis zu drei Geschossen)
- Eingeschossige Gebäude ohne Aufenthaltsräume (bis 250 m² Grundfläche)
- Nebenanlage für die genannten Gebäude (nach § 14 Bau NVO)
Wichtig! Auch wenn Sie ein Gebäude Abreisen und neu Aufbauen möchten, benötigt nicht nur der Wiederaufbau einen Antrag auf dem Amt. Auch der Abbruch von Gebäuden muss der Baubehörde mitgeteilt, und von dieser Genehmigt werden. In bestimmten Fällen reicht hierbei jedoch das Kenntnisgabeverfahren aus:
Werfen wir nun zu guter Letzt einen Blick auf die Unterlagen, die bei einem Kenntnisgabeverfahren mit eingereicht werden müssen.
Welche Unterlagen werden beim Kenntnisgabeverfahren benötigt?
Für das Kenntnisgabeverfahren werden je nach Bundesland unterschiedliche Unterlagen benötigt. Informieren Sie sich vor der Abgabe beim Bauamt darüber, welche Unterlagen in der gewählten Kommune gewünscht sind. Hier haben wir in Kürze zusammengefasst, welche Unterlagen in der Regel abgegeben werden müssen.
Diese Unterlagen werden in der Regel für das Kenntnisgabeverfahren benötigt:
- Formular / Vordruck aus der Baubehörde
- Lageplan
- Alle Bauzeichnungen
- Pläne zur Grundstücksentwässerung
- Standsicherheitsnachweis
- Bestätigung des Entwurfverfassers und des Lageplanverfassers
- Bestätigung des Bauherrn über die Übernahme der Bauherrschaft
- Ernennung eines Bauleiters durch den Bauherrn
- Eventuell Antrag auf Ausnahme, Abweichung oder Befreiung
Bauantrag: Formulare, Genehmigung & Kosten
Sie wollen ein Neubau, Umbau oder Anbau durchführen, der einen Bauantrag benötigt? Dann setzen Sie sich mit einem Architekten oder Bauzeichner in Verbindung, der Ihren Antrag zusammenstellt und die nötigen Unterlagen an die Gemeinde übermittelt.
Um ein neues Gebäude bauen zu können, oder einen Umbau durchzuführen, benötigt man in Deutschland eine Baugenehmigung. Diese erhält man durch das einreichen eines Bauantrags. Der Bauantrag ist vor dem Bau die wichtigste Hürde, durch ihn wird entschieden, ob ein Vorhaben in die Tat umgesetzt werden kann, oder nicht. Ein Bauantrag besteht aus mehreren Teilen, die von einem Architekten oder Bauzeichner zusammengetragen werden.
Um vorab über den Bauantrag informiert zu sein, Lesen Sie hier unseren Artikel zum Thema Bauantrag.
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