Rückbau Definition: Zurücksetzen einer baulichen Veränderung

Rückbau – Der Begriff Rückbau, auch Abbruch oder genannt, bedeutet, dass eine bestehende bauliche Veränderung an einer Immobilie sorgfältig abgetragen werden und in ihren Ursprungszustand zurückgesetzt werden muss.

Mit einem Rückbau kann gerechnet werden, wenn eine bauliche Veränderung am Gemeinschaftseigentum ohne eine Genehmigung durch einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft durchgeführt wurde. Auch kann bei außerplanmäßigen Bauten mit einem Rückbau gerechnet werden, der eine große Summe an Geld mit sich bringt.

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Rückbau zusammengefasst

Hier der Rückbau im Überblick:

  • bestehende bauliche Veränderung muss in Ursprungszustand zurückversetzt werden
  • Rückbau erfolgt bei nicht genehmigten Änderungen am Gemeinschaftseigentum
  • Rückbau erfolgt bei außerplanmäßigen Bauten

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