Wer trägt die Kosten einer baulichen Veränderung? Schnell erklärt – Kostenverteilung WEG

Wer trägt die Kosten einer baulichen Veränderung? Immobilien werden gerne modernisiert und auf den neusten Stand gebracht. Egal, ob ein Treppenlift, ein Fensteraustausch oder die Erneuerung der Fassade – bauliche Veränderungen können auch in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) anfallen. Doch wer muss für die Kosten dieser Maßnahmen aufkommen? Erfahren Sie die Antwort in diesem Beitrag! Zurück zur Übersicht: Kostenverteilung WEG: Häufige Fragen.

Wer trägt die Kosten einer baulichen Veränderung?

Bauliche Veränderungen an einer Immobilie dienen in einer Wohnanlage meist nur einzelnen Wohnungseigentümern und sind keine zur Erhaltung oder Pflege des Gemeinschaftseigentums beitragende Maßnahme. Somit erfolgt die Verteilung der Kosten dieser baulichen Maßnahme nicht automatisch nach einem Kostenverteilungsschlüssel.

Kostenumlegung erfolgt nach Abstimmung, nicht nach Miteigentumsanteil.

Hierbei ist ausschlaggebend, ob Sie auf der Eigentümerversammlung den Maßnahmen zugestimmt haben oder nicht. Die Eigentümer, die nicht zugestimmt haben, tragen keine Kosten, dürfen dann aber auch kein Nutzen aus der baulichen Veränderung ziehen.

Wichtig! Kosten für bauliche Veränderungen an der Immobilie können nicht auf Ihren Mieter in Form von Nebenkosten umgelegt werden.

Kosten für bauliche Veränderungen im Überblick:

  • keine Verteilung nach Verteilungsschlüssel oder Miteigentumsanteil
  • Kosten tragen die, die der Maßnahme zugestimmt haben
  • können nicht auf Mieter umgelegt werden

Ausnahme: Abstimmung vieler Eigentümer

Allerdings bestätigen auch hier Ausnahmen die Regel – Wenn die Modernisierung mit mehr als zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen und mehr als der Hälfte der Eigentumsanteile beschlossen worden ist, müssen alle Eigentümer die Kosten tragen.

Die Kostentragung durch alle Eigentümer der WEG soll wiederum nicht gelten, wenn die bauliche Veränderung mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist.

Exkurs: WEG Reform 2020

Durch die WEG Reform 2020 hat nun jeder Wohnungseigentümer, sowie für die ersten drei Punkte auch die Mieter eines Mehrparteienhauses das Recht darauf, bestimmte bauliche Maßnahmen an der Immobilie durchzuführen, wenn dies auf eigene Kosten geschieht.

Zu den genehmigten baulichen Maßnahmen zählen:

  • Um- und Ausbau zur Barrierefreiheit
  • Einbau von Ladestationen für Elektroautos
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz
  • Einbau von Glasfaseranschluss (Nur für Eigentümer)

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Kostenverteilung WEG: Ratgeber

In jeder Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) fallen Kosten an, sei es für Ihr eigenes Sondereigentum oder das Gemeinschaftseigentum. Diese Kosten werden nach dem sogenannten gesetzlichen Kostenverteilungsschlüssel umgelegt. Allerdings ist dieser Verteilungsschlüssel je nach WEG ungerecht gehandhabt und muss auf der Eigentümerversammlung geändert werden. Alles, was Sie über die Kostenverteilung in einer WEG wissen müssen und inwiefern sich diese Verteilung ändern lässt, erfahren Sie hier.

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