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Wie werden die Kosten in einer WEG verteilt? Schnell erklärt – WEG Kostenverteilung

Wie werden die Kosten in einer WEG verteilt? Diese Frage werden Sie sich häufig stellen, wenn Sie eine Eigentumswohnung kaufen und somit Teil in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) werden. Nicht in allen WEGs werden die Kosten gleich verteilt, oft werden neue Verteilerschlüssel gewählt, um Ungerechtigkeiten aus dem Weg zu gehen. Wie genau die Kosten in einer WEG verteilt werden, werden wir Ihnen hier in Kürze beantworten. Tipp! Weitere Fragen zum Thema Kostenverteilung WEG werden Ihnen hier beantwortet: Kostenverteilung WEG: häufige Fragen. Zurück zu: WEG.

Wie werden die Kosten in einer WEG verteilt?

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Alles zur WEG und Kapitalanlage

Egal, ob regelmäßige Heizkosten, Wasserkosten, Kosten für die Müllentsorgung, aber auch Kosten für Instandhaltung, Hausverwaltung und Co. - eine Mitgliedschaft in einer WEG verlangt regelmäßige Zahlungen der Eigentümer. Wie hoch diese Zahlungen sind, hängt von der Größe und dem Zustand der WEG und der Immobilie ab. Wie die Kostenverteilung in einer WEG funktioniert, erfahren Sie hier.

Aufteilung nach Miteigentumsanteilen

Eine Wohnanlage mit einem Mehrparteienhaus wird nach den Miteigentumsanteilen der einzelnen Eigentümer aufgeteilt. Dies geschieht meistens nach der Größe der Wohnungen, die Sie besitzen. Der Miteigentumsanteil gibt in Form eines Wertes an, wie groß der Anteil eines Eigentümers am Gemeinschaftseigentum ist.

Kostenverteilung erfolgt in der Regel nach Miteigentumsanteilen.

Somit bestimmt der Miteigentumsanteil, inwiefern Sie sich an den Kosten für das Gemeinschaftseigentum beteiligen müssen. Haben Sie mehr Miteigentumsanteile, tragen Sie auch einen größeren Teil zu den anfallenden Kosten bei.

Größerer Miteigentumsanteil = Höhere Kosten für Gemeinschaftseigentum

Jedoch spielt hierbei nicht nur die Größe Ihrer Wohnung eine Rolle, auch eine besondere Ausstattung wie ein Balkon oder eine Dachterrasse können zu höherer Kostenübernahme führen. Auch wenn Ihnen in der Teilungserklärung Sondernutzungsrechte der Anlage zugeschrieben sind, müssen Sie mit höheren Abgaben rechnen.

Änderung des Verteilerschlüssels

Wenn die Kostenverteilung nach Miteigentumsanteilen nicht für jeden Eigentümer gerecht ist, kann der Kostenverteilungsschlüssel durch die Eigentümer auf der Eigentümerversammlung geändert werden. Dieser kann von den Eigentümern durch eine einfache Mehrheit selbst bestimmt werden.

Im Wohnungseigentumsgesetz sind drei Beschlusskompetenzen aufgeführt, nach denen die Kosten für Betrieb und Verwaltung verteilt werden können:

  • Erfassung nach Verbrauch oder Verursachung (Einbau Wasserzähler)
  • Verteilung nach Verbrauch oder Verursachung (Abrechnung nach Zählerstand)
  • Verteilung nach anderem Maßstab (Verteilung nach z.B. Wohnfläche)

Kostenverteilung: Beispiele im Gemeinschaftseigentum

Die Kosten, die in einer WEG anfallen und verteilt werden, beziehen sich immer auf das Gemeinschaftseigentum. Kosten, die für das jeweilige Sondereigentum anfallen, zahlt jeder Eigentümer aus eigener Tasche.

Die Kosten, die für das Gemeinschaftseigentum anfallen, werden nach einem gesetzlich vereinbarten Kostenverteilungsschlüssel umgelegt. Diese Kosten werden in der Hausgeldabrechnung für Eigentümer und in der Nebenkostenabrechnung für Mieter einmal jährlich aufgeführt.

Hier die Kosten, die beim Gemeinschaftseigentum anfallen können:

  • Modernisierungskosten
  • Kosten für bauliche Veränderungen
  • Kosten für Sanierung / Instandhaltung / Reparaturen
  • Betriebskosten
  • Verwaltungskosten

Betriebskosten: Kosten für Gebrauch der Immobilie

Betriebskosten werden generell nach Miteigentumsanteilen umgelegt. Sind die Kosten nicht gerecht verteilt, können sie unter Mehrheitsbeschluss neu verteilt werden.

Verwaltungskosten: Kosten für den Verwalter

Grundsätzlich sind auch Verwaltungskosten nach Miteigentumsanteilen umgelegt. Unter die Verwaltungskosten der WEG fallen alle Kosten für den Verwalter, dessen Honorar, Kosten für das WEG-Konto sowie Kosten für die Durchführung der Eigentümerversammlungen.

Kosten für Modernisierung und Instandhaltung

Kosten für Modernisierung & Co. werden nach Miteigentumsanteilen umgelegt. Für eine Modernisierung oder Sanierung braucht es auf der Eigentümerversammlung nun nur noch einen einfachen Mehrheitsbeschluss.

Kosten für bauliche Veränderungen

Bauliche Veränderungen an einer Immobilie dienen in einer Wohnanlage meist nur einzelnen Wohnungseigentümern und sind keine zur Erhaltung oder Pflege des Gemeinschaftseigentums beitragende Maßnahme. Somit erfolgt die Verteilung der Kosten dieser baulichen Maßnahme nicht automatisch nach einem Verteilungsschlüssel.

Die Kostenumlegung erfolgt also nach einer Abstimmung, nicht nach dem Miteigentumsanteil. Hierbei ist ausschlaggebend, ob Sie auf der Eigentümerversammlung den Maßnahmen zugestimmt haben oder nicht. Die Eigentümer, die nicht zugestimmt haben, tragen keine Kosten, dürfen dann aber auch kein Nutzen aus der baulichen Veränderung ziehen.

Kostenverteilung WEG: Ratgeber

In jeder Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) fallen Kosten an, sei es für Ihr eigenes Sondereigentum oder das Gemeinschaftseigentum. Diese Kosten werden nach dem sogenannten gesetzlichen Kostenverteilungsschlüssel umgelegt. Allerdings ist dieser Verteilungsschlüssel je nach WEG ungerecht gehandhabt und muss auf der Eigentümerversammlung geändert werden. Alles, was Sie über die Kostenverteilung in einer WEG wissen müssen und inwiefern sich diese Verteilung ändern lässt, erfahren Sie hier.

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