Erschließung (Wiki, Definition): Zugänglichmachung eines Grundstücks

Erschließung - Eine Erschließung ist die Zugänglichmachung eines Grundstücks an das öffentliche Straßen- und Wege- sowie das Versorgungsnetz. Die Erschließung beinhaltet sämtliche bauliche Maßnahmen und rechtliche Regelungen, die notwendig sind, um das spätere Bauwerk ordnungsgemäß nutzen zu können. Sie ist eine Voraussetzung für den erhalt einer Baugenehmigung.

Zu einer Erschließung gehört:

  • Abwasseranschluss
  • Elektrizitätsanschluss
  • Anbindung an das Straßen- und Wegenetz
  • Wasseranschluss

Lesen Sie hier mehr zu den Themen Baugrundstück, Bebauungsplan und Bauantrag.

Erschließung zusammengefasst

Hier die Erschließung im Überblick:

  • Zugänglichmachung eines Grundstücks an das öffentliche Straßen- und Wege- sowie das Versorgungsnetz
  • beinhaltet alle baulichen und rechtlichen Maßnahmen um Gebäude ordnungsgemäß nutzen zu können
  • Voraussetzung für den erhalt einer Baugenehmigung

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