Baurecht Definition: öffentliches & privates Recht

Baurecht – Es gibt das öffentliche und das private Baurecht. Das öffentliche Baurecht beschäftigt sich mit den Fragen der Baugenehmigung, Bauplanung und Nutzung. Das private Baurecht setzt sich mit den vertraglichen Verbindungen vor allem zwischen dem Bauherrn und Bauunternehmern auseinander. Jedes Bundesland hat eine andere Bauordnung und zuständig für das Baurecht ist der jeweilige örtliche Bürgermeister.

Lesen Sie hier auch mehr zu Bauherr, Baufirma und Bauträger.

Baurecht im Überblick

Das sind die wichtigsten Merkmale des Baurechts:

  • öffentliche- und private Baurecht
  • jedes Bundesland andere Bauordnung
  • Bürgermeister ist zuständig

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