Energieeinsparverordnung (Wiki, Definition): Reduzierung des Energieverbauchs auf ein Minimum

Energieeinsparverordnung –  Bei der Energieeinsparverordnung handelt es sich um eine Bundesrechtsverordnung. Diese gibt es seit 2002 in Deutschland.  Es handelt sich um eine Vorschrift, die für die Erfüllung des Energieeinsparungsgesetz zwingend ist. Durch das Gesetz soll der Energieverbrauch auf ein Minimum reduziert werden. Die Verordnung gibt für Büro-, Betriebs- und Wohngebäude die Mindestanforderungen für Wärmeschutz, Anlagetechnik und Energieeffizienz an.

Lesen Sie hier mehr zu Energiesparmaßnahmen, Energiesparhaus und  Doppelverglasung.

Energieeinsparverordnung in Kürze

Die wichtigsten Merkmale zusammengefasst:

  • Eine Bundesrechtsverordnung seit 2002
  • Energieeinsparung
  • Verbrauch auf ein Minimum reduzieren

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